Gemeinde muss für Krippenbau bezahlen

Sauerlach · Böse Überraschung

Sauerlach · Eine böse Überraschung erlebte die Sauerlacher Kämmerei beim Weiterleiten der Förderanträge für die geplante private Kinderkrippe samt Kindergarten an die Regierung von Oberbayern. Denn was die Gemeinde bis dahin nicht ahnte: die Förderung der Baumaßnahme durch das Land, setzt nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) eine Förderung durch die Gemeinde voraus und das in nicht unerheblichen Umfang.

Genauer gesagt, müsste die Gemeinde zwei Drittel der Baukosten für die drei Krippen- und eine Kindergartengruppe übernehmen. Das heißt sie müsste in diesem Fall einen Eigenanteil von stolzen 700.000 Euro berappen, erfuhr die Gemeinde von der Förderstelle. Weigere sich die Gemeinde, gäbe es auch keine Förderung vom Land. Ein Schock für die finanziell gebeutelte Gemeinde, die im Zuge der Haushaltsgespräche eigentlich jeden Euro gleich mehrfach umdreht, bevor sie die Ausgabe genehmigt. Eben aus Kostengründen hatte sich der Gemeinderat deshalb auch im vergangenen Herbst auf die Vergabe des Krippen- und Kindergartenbaus an einen privaten Träger geeinigt – festen Glaubens an die Versicherung des Trägers, auf die Gemeinde kämen dabei keine Kosten zu. Dies stellte sich nun als Fehlinformation heraus, ein Umstand der einige Gemeinderatsmitglieder äußerst verstimmte. »Die haben doch schon öfter so was gebaut und haben das bestimmt gewusst«, ärgerte sich Valentin Portenlänger (CSU) bei der Bauausschusssitzung am 22. Februar während Fraktionskollege Josef Ücker bemängelte: »Letztes Jahr hat es das Gesetz auch schon gegeben!« »Es wird aber erst seit dem 1. Januar durchgesetzt«, erklärte Bürgermeisterin Barbara Bogner und erinnerte: »Wir haben mit sieben Trägern gesprochen und keiner hat was gesagt.«

Angesichts der knappen Haushaltslage muss die Gemeinde nun wohl ein Schlupfloch des BayKiBiGs nutzen, um zumindest einen Teil des geplanten Projektes umsetzen zu können. Denn die zwei-Drittel-Förderung der Baukosten wird nur fällig, wenn das Kinderhaus auch eine Kindergartengruppe beheimaten soll. Werden dagegen nur Krippenkinder, also Kinder von null bis drei Jahren betreut, reduziert sich die Förderpflicht der Gemeinde auf lediglich 10 Prozent der Bausumme. Im Fall der Sauerlacher Krippe wären das etwa 80.000 bis 90.000 Euro, rechnete die Bürgermeisterin den Mitgliedern des Bauausschusses vor. Dadurch entfielen aber leider die ebenfalls dringend benötigten Kindergartenplätze und damit die Hoffnung, möglichst bald die Kindergarten-Notgruppe im überfüllten Kindergarten Sankt Andreas aufzulösen. Die endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen, soll in der nächsten Gemeinderatssitzung gefällt werden.

Andrea Pietsch

Artikel vom 02.03.2011
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