Im Frühjahr müssen die Hecken zurückgeschnitten werden

Unterhaching · Verkehrsicherer Heckenschnitt

Unterhaching · Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist es die Aufgabe des Grundstückseigentümers, entsprechende Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass der bestehende Baumbestand bzw. sonstige Anpflanzungen auf seinem Grundstück nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher, die überwachsenden Pflanzungen so zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer ungehindert passieren können und Verkehrszeichen nicht verdeckt werden.

Die Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe muss im Geh-/Radwegbereich mindestens 2,50 m und im Fahrbahnbereich mindestens 3,80 m betragen. Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Grundstücksgrenze bzw. Straßenbegrenzungslinie.

Artikel vom 16.02.2011
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