Gemeinderat weist Bürgerbegehren einstimmig zurück

Unterhaching · Das erste Bürgerbegehren in Unterhaching

Eine erste Planungsstudie für die Bebauung des Schulgrundstückes

Eine erste Planungsstudie für die Bebauung des Schulgrundstückes

Unterhaching · Am 6.12.2010 haben Frau Ilse Kääb, Herr Heinz Zink und Herr Christian Salz aus Unterhaching 100 Listen mit 1.772 Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht. Die Fragestellung lautet: „Ich bin dafür, dass die Grund- und Hauptschule an der Fasanenstraße am derzeitigen Standort erhalten bleibt und für den gesamten Bereich „Fasanenpark“ keine Änderung des Bebauungsplans sowie der Nutzung vorgenommen wird.“

Am 20.12.2010 wurden sieben Listen mit insgesamt 73 Unterschriften und am 22.12. 2010 drei Listen mit 15 Stimmen nachgereicht. Somit wurden 1.860 Unterschriften für das Bürgerbegehren abgegeben. Es wurden 1.410 gültige Unterschriften geleistet.

Das Wählerverzeichnis für den Stichtag (06.12.2010) umfasst 17.551 Wahlberechtigte (alle Deutschen i.S.v. Art. 116 Grundgesetz und EU-Ausländer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Unterhaching gemeldet sind). Gemäß Art. 18 a Abs. 6 GO muss das Bürgerbegehren in Unterhaching von mindestens 8 v.H. der stimmberechtigten Gemeindebürger unterschrieben sein. Das Quorum beträgt demnach 1.404 gültige Unterschriften. Es wurden insgesamt 1.410 gültige Unterschriften geleistet.

Die Überprüfung durch die Rechtsaufsicht und die Verwaltung hat ergeben, dass das Bürgerbegehren schon aus formellen Gründen unzulässig ist, da Art. 18 a Abs. 4 Satz 1 GO eine Koppelung verschiedener Sachverhalte in einer Fragestellung nicht zulässt. Das Bürgerbegehren muss eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Fragestellung enthalten. In diesem Fall werden aber zwei sachlich nicht zusammenhängende Materien in einer Fragestellung zusammengefasst (Neubau Schule einerseits und Änderung Bebauungsplan und Nutzungsänderung für den gesamten Bereich „Fasanenpark“ andererseits). Diese beiden Themenkomplexe sind innerlich nicht eng miteinander verbunden.

Der Bereich „Bebauungsplan Fasanenpark“ umfasst ein sehr weiträumiges Gebiet und damit weitaus mehr als nur das bisherige Schulgrundstück.

Zur Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde von einer Münchner Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten eingeholt. Auch dieses Gutachten bestätigt die Auffassung der Verwaltung und des Landratsamtes München hinsichtlich der formellen Zulässigkeit. Zusätzlich wurde die Fragestellung im Bürgerbegehren auch in materieller Hinsicht geprüft. Zusammenfassend ergibt sich folgendes Ergebnis:

  • a) Verstoß gegen das Gebot zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung Ein Neubau auf dem bisherigen Standort ist, angesichts der derzeitigen Haushaltslage der Gemeinde, mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens nicht vereinbar. Damit ist der erste Teil der Fragestellung isoliert betrachtet materiell unzulässig.
  • b) Bindungswirkung in der Bauleitplanung für den gesamten Bereich „Fasanenpark“

Der Gemeinderat soll über (künftige) Änderungen des Bebauungsplanes frei von irgendwelchen Bindungen, Entscheidungen treffen und dabei die privaten und öffentlichen Belange untereinander gerecht und unvoreingenommen abwägen. Eine Bindung des Gemeinderates durch das Bürgerbegehren im Falle eines künftigen Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes wäre unzulässig. Damit ist auch der zweite Teil der Fragestellung isoliert be-trachtet materiell nicht zulässig.

Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren einstimmig als unzulässig zurückgewiesen.

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbehrens haben am 24. Januar Klage gegen die Entscheidung erhoben.

Das Verwaltungsgericht München wird daher über den Sachverhalt zu befinden haben. Eine Entscheidung über den Eilantrag in der Klage wird für den März 2011 erwartet.

Inzwischen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 26. Januar eine erste Bebauungsstudie für das bisherige Schulgrundstück vorgestellt, die die städtebaulichen Vorgaben des Bereiches neu interpretiert. Damit wurde den Wünschen der Anwohner Rechnung getragen, die sich für den Erhalt des Charakters der Siedlung ausgesprochen haben.

Der Planungsentwurf wurde in einer Informationsveranstaltung im Fasanenpark vorgestellt. Die Anregungen der Anwohner werden bei den weiteren Verfahrensschritten nach Möglichkeit Eingang in die Planung finden.

Artikel vom 16.02.2011
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...