Fünf Gemeinden holen sich ein Stück vom »grünen Kuchen«

Sauerlach/Brunnthal · 29 Quadratmeter Wald aufgeteilt

(v. l.) S. Pratsch (Forstbetriebsleiter), B. Bogner (Bgm. Sauerlach), H. Tränkner, St. Kern (Bgm. Brunnthal), A. Hallmannsecker (Bgm. Valley), H. Eichler (Bgm. Aying), J. Egelseder (Bgm. Otterfing) und B. Gruber. 	Foto: Pietsch

(v. l.) S. Pratsch (Forstbetriebsleiter), B. Bogner (Bgm. Sauerlach), H. Tränkner, St. Kern (Bgm. Brunnthal), A. Hallmannsecker (Bgm. Valley), H. Eichler (Bgm. Aying), J. Egelseder (Bgm. Otterfing) und B. Gruber. Foto: Pietsch

Sauerlach/Brunnthal · Sieben lange Jahre hat es gedauert, am 1. Januar war es dann endlich so weit: Das 29 Quadratkilometer große, bisher gemeindefreie Gebiet des Hofoldinger Forstes wurde unter den fünf Anrainergemeinden Aying, Brunnthal, Otterfing, Sauerlach und Valley verteilt.

Im alten Forsthaus mitten im Wald feierten die Bürgermeister und ihre Mitarbeiter, die Vertreter der Regierung von Oberbayern und der Forstverwaltungen das glückliche Ende der Verhandlungen. Den Anstoß zu dem zeitaufwändigen Verfahren hatte bereits 2003 der damalige Sauerlacher Bürgermeister Walter Gigl auf Grundlage der Gemeindeordnung gegeben. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern zu einer Gemeinde gehören solle. Ganz in diesem Sinne beantragte Gigl damals die Eingemeindung des gesamten Forstes in die Gemeinde Sauerlach. Durch den Antrag Sauerlachs aufmerksam geworden, begannen sich in den nächsten Jahren auch die angrenzenden Gemeinden Aying, Brunnthal und Otterfing für das Waldgebiet zu interessieren, wobei auch Aying und Brunnthal gleich die Eingemeindung des gesamten Forstes beantragten. Nur Otterfing wollte sich mit einem kleineren Stück vom grünen Kuchen zufrieden geben.

In Anbetracht der vielen Bewerber beschloss der das Verfahren beaufsichtigende Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern Bernhard Gruber, die Aufteilung einvernehmlich und nicht per Beschluss lösen zu lassen. In der Folge brachte er die verschiedenen Bewerber, sowie die Verantwortlichen des Landratsamtes München und Miesbach und der Bayerischen Staatsforsten an einen Tisch. Auch die Gemeinde Valley, die einen Anteil an einer an der Südgrenze gelegenen Straße hat, wurde noch mit ins Boot geholt. Nun begannen zähe Verhandlungen um die Grenzziehung. »Das ist immer mühsam und ein herumflicken am Detail«, erklärte Gruber die Länge des Verfahrens.

Auch Personalprobleme und die Beteiligung zweier Landkreise machte die Sache nicht einfacher. So mussten zum Beispiel auch jagdrechtliche Belange wie Abschussquoten bedacht und die Staatsforsten überzeugt werden, dass nicht der ­ganze Forst in eine Hand kommt. Denn für uns ist der Hofoldinger Forst »ein ganz besonderes Waldgebiet«, erklärte Stefan Pratsch, Forstbetriebsleiter von den Bayerischen Staatsforsten.

Als Bannwald hat er höchste Schutzstufe und soll unbedingt als Einheit erhalten bleiben. »Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Rodungserlaubnis«, unterstrich dieses Ziel auch Hubertus Tränkner vom Ebersberger Forstamt. »Wir werden scharf darauf schauen, dass kein Loch aufgerissen wird, denn das wirkt wie ein Krebsgeschwür und weitet sich immer weiter auf.« Doch zu guter Letzt »sind wir nun zu einem für alle Seiten vernünftigen Ergebnis gekommen«, freute sich Gruber.

Demnach dürfen sich Brunnthal und Aying über den größten Flächenzuwachs von mehr als elf beziehungsweise zehn Quadratkilometern freuen. Mit kleineren Häppchen von nur drei Quadratkilometern müssen sich Otterfing und Sauerlach begnügen. Dennoch kann Otterfing damit endlich die 20 Quadratkilometer-Grenze überspringen, freute sich Bürgermeister Jakob Egls­eder, auch wenn sie aber immer noch die kleinste Gemeinde des Landkreises Miesbach bleibt. Sauerlach dagegen behauptet mit dem Zuwachs knapp seine Stellung als flächengrößte Gemeinde des Landkreises München.

Das kleinste Stückchen bekam Valley mit nur 1,6 Quadratkilometern.

Zwar gehören die Flächen weiterhin dem Freistaat Bayern, dem auch die Einnahmen aus der Holzwirtschaft zustehen. Als Eigentümer muss sich aber der Freistaat auch in Zukunft um die Instandhaltung der Wege kümmern.

Die Gemeinden dürfen dafür vom Freistaat Grundsteuer für die neuen Gebiete erheben und alle örtlichen Satzungen und Verordnungen ab sofort auch in den neuen Gebieten anwenden.

Andrea Pietsch

Artikel vom 02.02.2011
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