»Freinacht« kein Freibrief

Polizei informiert

München · In den vergangenen Jahren wurde das alte Brauchtum der „Freinacht“ (Nacht vom 30. April auf 1. Mai) von den Jugendlichen und Heranwachsenden oft falsch verstanden.

Leider entstanden durch die teilweise „üblen Streiche“ nicht unerhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und gegen die „Übeltäter“ mussten Strafanzeigen erstellt werden. Zusätzlich wurden gegen sie Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Um den betroffenen Personenkreis über die Problematik der Freinachtsstreiche aufzuklären, informieren die Jugendbeamten: Gegen einen Spaß wie Autos mit Klopapier einwickeln oder Türklinken mit Rasierschaum einseifen hat sicher niemand etwas einzuwenden, obwohl sich der Betroffene wahrscheinlich nicht darüber freut.

Aber die Freinacht findet ihre Grenzen, wenn unter dem Deckmantel von „Jux und Tollerei“ mutwillig das Eigentum anderer Leute beschädigt und Gefahrenstellen geschaffen werden.

Die Polizei bittet daher vor allem Jugendliche: Unterlasst gängige „Scherze“ wie Beschmieren von Gebäudewänden, Abdecken von Verkehrszeichen, Ausheben von Gullideckeln, Errichten von Barrieren über Fahrbahnen, Rad- oder Gehwege, Verkleben von Türschlössern, Besprühen von Autos mit Farblacken, Bespritzen von Leuten mit Ketchup, Senf oder Farbe, Beschädigung von Straßenleuchten usw. – die Polizei weiß, Eurer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Bedenkt bei Euren Späßen: Auch der Betroffene sollte zumindest darüber schmunzeln können! Mit diesen kleinen Hinweisen hofft die Polizei auf eine gelungene Freinacht für Euch – ohne Polizeieinsatz!

Artikel vom 18.04.2001
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