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Was Sie für die Kfz An- oder Abmeldung wissen sollten
ADAC-Ratgeber Zulassung – Teil 1
Egal, ob An-, Um- oder Abmeldung: Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Hauptwohnsitzes. Die meisten Ämter informieren auf eigenen Internetseiten über Öffnungszeiten, die erforderlichen Dokumente und manchmal auch die Gebühren.
- Teil 2 des ADAC-Ratgebers: Was Sie bei Stilllegung, Saison-, Kurzzeit- oder H-Kennzeichen für Oldtimer wissen sollten
Der Ablauf
Zunächst prüfen die Sachbearbeiter die mitgebrachten Dokumente auf Vollständigkeit und vergeben dann die Kennzeichen. Je nach Art der Dienstleistung sind unterschiedliche Dokumente notwendig (siehe Tabelle „Das benötigen Sie für den Behördengang“). Dann kann der Schildermacher neue Kennzeichen anfertigen, die am Ausgabeschalter des Amtes noch ein Siegel erhalten. Zum Schluss müssen die neuen Tafeln noch am Fahrzeug befestigt werden. Was man wissen sollte: Kfz-Schein und Kfz-Brief wurden bereits 2005 von den Zulassungsbescheinigungen I und II ersetzt. Alte Dokumente werden bei einem Halterwechsel gegen die neuen Nachweise getauscht. Auch die alte Doppelkarte hat als Versicherungsnachweis ausgedient. Wird vor der Zulassung bei einer Gesellschaft Versicherungsschutz beantragt, schickt sie eine elektronische Bestätigung als so genannte „eVB-Nummer“ per SMS, E-Mail, Brief oder teilt die Nummer telefonisch mit. Dieser Code genügt dem Sachbearbeiter auf der Zulassungsbehörde.
Umzug
Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks oder einer Namensänderung werden die neuen Angaben von der Behörde auf der Zulassungsbescheinigung eingetragen. In allen anderen Veränderungsfällen werden die Papiere gegen Gebühr ersetzt.
Ummeldung oder Halterwechsel
Im alten Kfz-Brief eingetragene Fahrzeugänderungen werden nun in der Zulassungsbescheinigung I vermerkt. Alternative Reifenfreigaben werden nicht mehr aufgeführt. Die Polizei kann sie inzwischen bei Kontrollen über den Fahrzeugcode abrufen.
Kauf und Verkauf
Nach Kauf eines Neuwagens übernimmt oft der Händler die Zulassungsformalitäten. Der Verkauf eines Fahrzeugs muss der Zulassungsstelle vom bisherigen Halter angezeigt werden. Dazu reicht es aus, der Behörde den Kaufvertrag zuzusenden. Zudem muss auch vermerkt werden, dass die Zulassungsbescheinigungen an den Käufer übergeben wurden. Er erhält auch die Berichte der letzten Haupt- sowie Abgasuntersuchung. Die steuerliche Abmeldung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt, die Meldung an den bisherigen Versicherer ist Aufgabe des ehemaligen Fahrzeugbesitzers. Nach Absprache mit dem Vorbesitzer kann ein Gebrauchtwagen noch mit dem alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren werden. Üblicherweise gilt eine Ummeldefrist von drei Tagen.
Kostenloser ADAC-Service
Etliche Service-Dienstleister in München übernehmen sämtliche Formalitäten gegen Gebühr. In dem Fall bedarf es einer Vollmacht. ADAC-Mitglieder profitieren vom Zulassungsservice des Automobilclubs.
Das Beste: Beim Club fallen keinerlei Zusatzkosten an, berechnet werden lediglich die behördlichen Gebühren, die von den jeweiligen Zulassungsstellen festgelegt sind. Damit alles reibungslos klappt, sollten Autobesitzer vorab bei den ADAC-Experten unter Tel.: 089/ 51 95-222 anrufen und wichtige Detailfragen klären.
Artikel vom 19.01.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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