Der ADAC informiert, wer bei Schäden am Auto haftet

Wer zahlt bei Sturm und Dachlawine?

Sturmschaden: Durch Stürme können sehr schnell größere Schäden am  Auto verursacht werden.

Sturmschaden: Durch Stürme können sehr schnell größere Schäden am Auto verursacht werden.

Das Tauwetter der letzten Tage hat für den Abgang zahlreicher Dachlawinen mit Schnee- und Eisschlag gesorgt, die oftmals parkende Autos beschädigen. Auch Sturmschäden am Fahrzeug sind in dieser Jahreszeit nicht selten. Wer aber haftet in solchen Fällen? Der ADAC hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Sturmschaden am Auto

Schäden bei Windstärken über acht werden von der Teilkaskoversicherung übernommen und zwar dann, wenn das Fahrzeug unmittelbar durch den Sturmeinfluss beschädigt wurde. Davon ist bei einem geparkten Auto auszugehen. Aber auch wenn das Fahrzeug während der Fahrt durch Gegenstände beschädigt wird, darf man auf die Teilkaskoversicherung hoffen. Allerdings nur dann, wenn die Gegenstände unmittelbar vor das Fahrzeug geweht wurden und ein Ausweichen nicht mehr möglich war. Wer dagegen mit einem Baum kollidiert, der schon länger auf der Straße lag, kann den Schaden allenfalls über die Vollkaskoversicherung abrechnen. Dann wird jedoch der Versicherungsvertrag zurückgestuft. Einen Anspruch gegen Hausbesitzer und Eigentümer von umgestürzten Bäumen haben geschädigte Autofahrer nur dann, wenn diesen „Verursachern“ eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. So sind Eigentümer von Bäumen verpflichtet, den Zustand ihrer Bäume zu kontrollieren. Morsches Geäst muss entfernt werden. Sind Dachziegel vom Haus gefallen, muss der Hauseigentümer nachweisen, dass er regelmäßig sein Dach darauf hin überprüfen lässt, ob die Ziegel noch fest sitzen.

Dachlawinenschaden am Auto

Bei Dachlawinen-Schäden am Fahrzeug greift in der Regel die Vollkaskoversicherung, ein Hauseigentümer kann jedoch grundsätzlich haftbar gemacht werden. Er ist verpflichtet, im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg gefahrlos passiert werden können, soweit dies mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Keiner verlangt allerdings, dass er jeden Tag aufs Dach klettert und dort den Schnee wegfegt. Aber nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter muss er das Dach überprüfen. Bei großen Schneemengen auf dem Dach oder bei Schneeverwehungen, die sich nicht entfernen lassen, muss durch gut sichtbare Warnschilder oder Warnstangen auf die mögliche Gefahr aufmerksam gemacht werden. Autofahrer sollten derartige Hinweise unbedingt beachten, ansonsten müssen sie sich beim Schadenersatz ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Artikel vom 12.01.2011
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