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Unterhaching · Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen

Unterhaching · In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 01. April durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekanntgemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch in der Gemeindezeitung darüber.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Stumpfwiese (Nord) mit den FlurNrn. 615/6, 615/21 und in Teilen der Grundstücke mit den FlurNrn. 615/5 und 615.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 20.10. 2010 die Änderung des Flächen-nutzungsplanes für das Gebiet Stumpfwiese (Nord) beschlossen. Im Bereich der Stumpfwiese (Nord) soll im Rahmen der geplanten Verlegung der Grund- und Hauptschule von der Fasanenstraße auf die Stumpfwiese im Parallelverfahren die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt werden. Folgende Änderungen sollen gegenüber der derzeitigen Festsetzung im Flächennutzungsplan festgesetzt werden:

• Ersetzen von insgesamt 1,57 ha Fläche: Umwidmung von allgemeinem Wohngebiet und Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Kennung „Schule“.

• Erweiterung der Fläche für allgemeines Wohngebiet nach Westen und Süden hin, um eine sinnvolle Neustrukturierung im Kontext mit der neu ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche zu erreichen

• Wegfall von ca. 1,6 ha Grünfläche, die im Bebauungsplanverfahren kompensiert werden.

Hintergrund der Änderung ist die Verlegung der Grund- und Hauptschule von der Fasanenstraße auf die Stumpfwiese. Eine Variantenuntersuchung wurde durchgeführt, welche ergab, dass eine Sanierung des bestehenden Gebäudes unwirtschaftlich wäre. Nach ausführ­lichen Untersuchungen von Alternativstandorten sowie der Abwägung von Vor- und Nachteilen hat sich der Gemeinderat Unterhaching für einen Schulneubau auf der Stumpfwiese entschieden. Der geplante Umgriff der Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich.

Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch – BauGB –). Zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit von Freitag, 19.11.2010 bis einschließlich Montag, 20.12.2010 im Rathaus Unterhaching durchgeführt.

Der frühzeitigen Beteiligung liegt der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 20.10.2010 mit Begründung und Umweltbericht zugrunde. Diesem Entwurf hat der Gemeinderat Unterhaching in seiner Sitzung am 20.10.2010 zugestimmt.

Die Beteiligung hat den Zweck, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hierzu stehen die Mitarbeiter der Bauverwaltung Herr Franke, Frau Karl und Frau Colcher zur Verfügung. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird auch nachstehendes Gutachten mit ausgelegt: Ingenieurbüro Greiner, schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vom 12.11.2010, Bericht Nr. 210135/3.

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde, Bauverwaltung, Rathausplatz 7, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216, eingesehen werden. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum vor Zimmer 211 ausgestellt.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156/2010 „Schule auf der Stumpfwiese“ in Teilbereichen der Fl.Nrn. 615 und 601 (Stumpfwiese Nord). Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156/2010 „Schule auf der Stumpfwiese“.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 20.10.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans 156/2010 „Schule auf der Stumpfwiese“ beschlossen. Hierbei soll im Parallelverfahren mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Rahmen für den Neubau einer Grund- und Hauptschule auf diesem Grundstück geschaffen werden. Hierbei werden in den Grundzügen folgende Festsetzungen getroffen:

• Größe Geltungsbereich: ca. 15.970 m²

• GRZ = max. 0,35; GFZ = max. 1,0

• GRZ-Überschreitung bis max. 0,7 für Nebenanlagen und befestigte Flächen

• Höhe Hauptgebäude (Teil A) = max. 13,00 m; Höhe Turnhalle (Teil B) = max. 6,00 m

• Verkürzte Abstandsflächen nach Westen, Süden und Osten (ohne nachteilige Aus- wirkungen auf umliegende Bebauung)

Hintergrund der Aufstellung des Bebauungsplans ist die geplante Verlegung der Grund- und Hauptschule von einem Grundstück in der Fasanenstraße auf die Stumpfwiese. Das Bestandsgebäude in der ­Fasanenstraße ist nicht mehr ­sanierungswürdig, da Untersuchungen ergeben haben, dass die Kosten für eine Sanierung 80 % derer eines Neubaus übersteigen würden. Ursprünglich hatte man vorgesehen den Neubau in mehreren Bauabschnitten auf dem gleichen Grundstück zu realisieren, was jedoch nur mit unverhältnismäßigen Behinderungen, insbesondere für den Schulbetrieb, geschehen könnte. Im Zuge dessen hat man anschließend eine ausführliche Untersuchung von Alternativstandorten durchgeführt und letztendlich das Grundstück auf der Stumpfwiese als am sinnvollsten erachtet. Der geplante Umgriff des Bebauungsplans ist aus der Planbeilage ersichtlich.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan 156/2010 „Schule auf der Stumpfwiese“ wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz1 BauGB). Zur beabsichtigten Planung wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom Freitag, 19.11.2010 bis einschließlich Montag, 20.12.2010 im Rathaus durchgeführt. Der frühzeitigen Beteiligung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 156/2010 vom 20.10. 2010 zugrunde. Diesem Entwurf hat der Gemeinderat Unterhaching in seiner Sitzung vom 20.10.2010 zugestimmt.

Die Beteiligung hat den Zweck, die Öffentlichkeit möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung Herr Franke, Frau Karl und Frau Colcher zur Verfügung. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird auch nachstehendes Gutachten mit ausgelegt: Ingenieurbüro Greiner: Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156/2010 vom 12.11.2010, Bericht Nr. 210135 / 4.

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde, Bauverwaltung, Rathausplatz 7, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216 eingesehen werden. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum vor Zimmer 211 ausgehängt.

Vollzug des Baugesetzbuches

Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154/2010 für ein eingeschränktes Gewerbegebiet nördlich der Ludwig-Specht-Straße. Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19.05. 2010 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen Bebauungsplan zur Ausweisung Fortsetzung > Seite 8 eines eingeschränkten Gewerbegebietes nördlich der Ludwig-Specht-Straße beschlossen.

Durch den Bebauungsplan soll die Art der Nutzung als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. Das Plangebiet unterteilt sich in zwei Einzelflächen mit unterschiedlichen Nutzungsdichten. Festgesetzt wird jeweils die zulässige Geschossfläche. Des Weiteren wird eine unterschiedliche Höhenentwicklung für die beiden Zellen festgesetzt. Durch diese differenzierten Festsetzungen soll ermöglicht werden, dass verschiedene Gewerbebetriebe mit unterschiedlichen Anforderungen und Nutzungsdichten angesiedelt werden können. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Norden über die Straße „Am Sportpark“. Der notwendige Ausgleich, der durch den Eingriff in die Natur und Landschaft erforderlich wird, wird außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, im bahnbegleitenden Grünzug östlich der S-Bahnlinie und nördlich der S-Bahnunterführung geschaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Trägern öffentlicher Belange findet in der Zeit von Freitag, 03.12.2010 bis einschließlich Montag, 10.01.2011 statt. Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde, Bau- und Umweltamt, SG Bauverwaltung, Rathausplatz 7, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216 eingesehen werden. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum des Zimmers 213 ausgestellt.

Vollzug des Baugesetzbuches

Aufstockung der Gebäude an der Bussardstraße 6-12 und 14-20; Einstellung des Verfahrens. Der Gemeinderat Unterhaching hebt den Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2008 auf und stellt das Bauleitverfahren zur Aufstockung der Gebäude an der Bussardstraße ein.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass sich die wesent­lichen Rahmenbedingungen für diese Bauleitplanung verändert haben. Geplant war ursprünglich durch die Aufstockung der Gebäude an der Bussardstraße eine Nachverdichtung im Gebiet Fasanenpark erreichen zu können, ohne dass erneute große Flächenversiegelung durchgeführt werden muss. Nunmehr entsteht durch den geplanten Standortwechsel der Grund- und Hauptschule an der Fasanenstraße (Verlegung in das Baugebiet Stumpfwiese) in diesem Baugebiet eine sehr große Fläche, auf der eine Wohnbebauung stattfinden kann und soll. Somit konnte das Ziel einer Nachverdichtung im Bereich Wohnungsbau in diesem Gebiet erreicht werden. Eine darüber hinausgehende Nachverdichtung in diesem Gebiet ist aus heutiger Sicht nicht verträglich.

Die hohe Anzahl von Einwendungen der Anwohner und der Eigentümer der umliegenden Gebäude unterstreichen, dass eine Nachverdichtung im Wege der Aufstockung bestehender Gebäude gegenüber der Nachverdichtung auf dem jetzigen Schulgrundstück die städtebaulich schlechtere Variante ist. Gleichzeitig hat der Grundstückseigentümer der vorgenannten Gebäude seinen ursprünglichen Antrag auf Aufstockung zurückgezogen. Im Ergebnis ist somit die Fortführung des Bauleitverfahrens nicht angezeigt.

Artikel vom 22.12.2010
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