Die Volkszählung 2011 wirft schon jetzt ihre Schatten voraus

Unterhaching · Der Zensus 2011 – Fragen und Antworten

Unterhaching · Zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland wird beim Zensus 2011 gar nicht befragt – und trotzdem werden alle bei der Zählung berücksichtigt. Wie funktioniert das? Warum ist das wichtig? Und was ist überhaupt ein Zensus?

Viele Millionen Datensätze werden bis 2013 ausgewertet, um aktuelle Zahlen zum Leben, Wohnen und Arbeiten in Deutschland zu gewinnen. Damit ist der Zensus 2011 das Großprojekt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die dafür eng mit den Erhebungsstellen in den Kommunen zusammen arbeiten.

Ganz Deutschland zählt also – und dennoch werden zum Stichtag am 09. Mai 2011 nicht ­alle Einwohnerinnen und Einwohner befragt. Denn das neue Verfahren berücksichtigt auch bestimmte Verzeichnisse der Verwaltung (unter anderem der Einwohnermeldeämter) und entlastet so die Bevölkerung. Mit dem Zensus 2011 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die künftig alle zehn Jahre stattfinden wird. Auch die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Weltweit kommen dem fast alle nach: Nur neun von 225 Staaten, die die UN-Statistik verzeichnet, haben für das laufende Jahrzehnt noch keinen Zensustermin festgelegt. Denn um für morgen planen zu können, braucht man verlässliche Zahlen. In vielen Bundesländern werden zurzeit die Fragebögen für die Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung verschickt. Ein zentraler Teil des Zensus 2011 ist die Gebäude- und Wohnungszählung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwalter werden im Mai 2011 einen Fragebogen zu ihren Immobilien geschickt bekommen. Damit dann im nächsten Jahr auch wirklich die richtigen Eigentümer angeschrieben werden können, überprüfen die Statistischen Landesämter nun mit der Vorbefragung deren Namen und Adressen.

Woher nehmen die Statistischen Landesämter die Namen und Adressen der Eigentümer für die Vorbefragung?

Seit mehr als einem Jahr recherchieren die Statistischen Landesämter alle Eigentümerinnen und Eigentümer sämtlicher Gebäude mit Wohnraum – denn diese Eigentümer werden im kommenden Jahr für die Gebäude- und Wohnungszählung auskunftspflichtig sein. Wie im Zensusvorbereitungsgesetz vorgesehen, kommen die Angaben über die Eigentümer zum Beispiel von den kommunalen Grundsteuerstellen, Liegenschaftsämtern und Entsorgungsbetrieben. Es liegt nahe, dass bei solch einer umfangreichen Eigentümerrecherche auch einmal veraltete oder aus anderen Gründen unrichtige Angaben übermittelt wurden. Und es kann auch vorkommen, dass Sie sogar mehrmals angeschrieben werden. Die Vorbefragung hilft, die Richtigkeit der Daten zu prüfen.

Wer gelangt in die Vorbefragung?

Befragt werden größtenteils Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch Verwalterinnen und Verwalter von Wohngebäuden. Nicht alle Bundesländer führen die Befragung flächendeckend durch, es kann also gut sein, dass Sie als Eigentümerin oder Eigentümer keinen Fragebogen zur Vorbefragung erhalten.

Was wird bei der Vorbefragung gemacht?

Um die Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2011 vorzubereiten, bitten wir Sie im Wesentlichen um folgende Angaben: Korrektur eventuell unrichtiger Anschriften: Damit soll die im Mai 2011 voraussichtlich gültige Adresse ermittelt werden.

• Korrektur des/der Eigentümers/Eigentümerin beziehungsweise des/der Auskunftgebenden: Wenn Ihnen ein Gebäude oder eine Wohnung nicht (mehr) gehört, können Sie uns dies hier mitteilen und auch gleich den neuen Eigentümer nennen. So kann nächstes Jahr gleich der oder die richtige Auskunftspflichtige angeschrieben werden.

• Anzahl der Wohnungen im Gebäude: Damit können wir Ihnen im kommenden Jahr gleich die richtige Anzahl Fragebögen zustellen.

• Art der Auskunftserteilung: Wenn Sie Ihre Angaben im kommenden Jahr online machen möchten, können Sie uns dies jetzt schon mitteilen.

Besteht auch schon bei der Vorbefragung Auskunftspflicht?

Ja. Wie bei der Gebäude- und Wohnungszählung nächstes Jahr im Mai besteht auch bei der Vorbefragung Auskunftspflicht. Werden Sie also im Rahmen dieser Vorbefragung von Ihrem zuständigen Statistischen Landesamt angeschrieben, sind Sie auch zur Auskunft verpflichtet. Stellt sich dabei jedoch heraus, dass Sie gar nicht zum Kreis der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung gehören, erhalten Sie im Mai 2011 keinen Fragebogen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.zensus2011.de

Artikel vom 22.12.2010
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