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Wohin mit dem Schrottauto?

Beantwortet Ihre Fragen: ADAC-Technik-Experte Alois Steinberger.

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Margit Maurer, Obermenzing fragt: „Mein Auto kommt wahrscheinlich nicht mehr durch den TÜV. Wo kann ich es verschrotten lassen und wie viel kostet das?“

Es ist gesetzlich geregelt, dass sämtliche Hersteller und Importeure verpflichtet sind, Altfahrzeuge ihrer Marke kostenfrei anzunehmen. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über die Marken-Vertragshändler. Die kostenlose Rücknahme gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1. Unter M1 versteht man Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, unter N1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten, wie Karosserieteile, Antrieb, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte entnommen worden waren. Die Rücknahmepflicht einer deutschen Annahmestelle gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, sofern diese innerhalb der europäischen Union zugelassen waren. Voraussetzung ist aber, dass die Zulassungsdauer innerhalb der EU mindestens vier Wochen betragen hatte. Aber auch zertifizierte Annahmestellen beziehungsweise Verwertungsbetriebe dürfen Altautos zur Verschrottung entgegennehmen. Solche Betriebe finden Sie ganz einfach im Internet, zum Beispiel unter dem Suchbegriff „Autoverwertung“, mit Angabe des gewünschten Ortes, oder in den „Gelben Seiten“.

Eine bundesweite Übersicht aller zertifizierten Verwerter finden Sie zudem im Internet unter www.arge-altauto.de.

Pro Auto müssen die Betriebe um die 150 Euro einkalkulieren, gegebenenfalls noch mehr, wenn das Auto abgeholt werden muss. Andererseits hat fast jedes Auto noch einen Restwert – eben die Bauteile, die sich zur Wiederverwertung eignen und daher einen Marktwert besitzen. Der erzielbare Preis hängt - neben dem eigenen Verhandlungsgeschick - vom Fahrzeugmodell und dem Erhaltungszustand der am häufigsten nachgefragten Bauteile ab.

Abmeldeformalitäten erledigen die Betriebe auf Wunsch gleich mit, gleiches gilt für die Abholung. Erkundigen Sie sich aber vorher nach den Zusatzkosten. Wenn Sie sich für die Abmeldung über den Betrieb entscheiden, sollten Sie Fahrzeugbrief und -schein bereithalten. Der Verwerter stellt Ihnen dann den Nachweis über die umweltgerechte Entsorgung aus. Vorsicht: Sollte der Autoverwerter Ihr Fahrzeug als „Gebrauchtwagen“- also nicht zur Verschrottung - ankaufen, dann schließen Sie unbedingt den üblichen schriftlichen Kaufvertrag ab. Unter www.adac.de gibt es hierfür einen Muster-Gebrauchtwagenkaufvertrag zum Download.

Wenn Sie die Abmeldung selbst erledigen wollen, müssen Sie der Zulassungsbehörde Verwertungsnachweis, polizeiliche Kennzeichen sowie Fahrzeugschein und -brief vorlegen.

Artikel vom 06.09.2010
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