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Die Polizei sucht noch Zeugen – Belohnung ausgesetzt!
Ungeklärter Mord im Hasenbergl
Der Mörder der 28-jährigen Türkin wird von der Polizei noch immer gesucht.
Hasenbergl · Wie im Frühjahr letzten Jahres mehrfach berichtet, wurde in der Zeit vom 18. bis 20. Februar 2000 eine 28-jährige Türkin ermordet. Die 28-jährige getrennt lebende türkische Hausfrau wohnte zusammen mit ihren vier Kindern seit einem Jahr in einer Wohnung am Heinrich-Braun-Weg.
Die vier Kinder wurden am Freitag abend, 18. Februar 2000, gegen 19.45 Uhr, von ihrer Großmutter in der Wohnung abgeholt.
Als die Kinder am Sonntag, 20. Februar 2000, gegen 18.00 Uhr, zurückgebracht werden sollten, wurde die Wohnung nicht geöffnet. Eine Freundin der Frau, die einen Wohnungsschlüssel hatte, konnte die Tür schließlich aufsperren. Zu diesem Zeitpunkt lag die 28-Jährige bereits tot in ihrer Wohnung. Zunächst sah es so aus, als hätte sich die Frau am Türknauf eines Kleiderschrankes selbst erhängt.
Ein Beamter der Fachdienststelle stellte aber bei genauerer Betrachtung der Auffindungssituation Ungereimtheiten und auch Verletzungen im Gesicht fest. Er verständigte die Mordkommission, welche die weiteren Ermittlungen übernahm. Eine Obduktion der Leiche bestätigte den Verdacht, dass die junge Frau ermordet worden war.
Die Ermittlungen in dieser Mordsache sind noch nicht abgeschlossen. Mit einer Veröffentlichung des Lichtbildes der Frau hofft die ermittelnde Mordkommission weitere sachdienliche Hinweise zur Person und zum Umfeld zu erhalten.
Hierzu hat die Fachdienststelle folgende Fragen. Gibt es noch Bekannte, Freunde oder Verwandte der Frau, die bisher bei den polizeilichen Ermittlungen noch nicht erfasst worden sind? Können Hinweise zu einem speziellen Freizeitverhalten gegeben werden? War die Frau Mitglied in Vereinen oder Vereinigungen?
Sachdienliche Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, bitte an die Mordkommisson des Polizeipräsidiums München, Telefon 29 10-0, oder an jede andere Polizeidienststelle.
Für Hinweise, die zur Aufklärung des Mordes oder zur Festnahme des Täters führen ist eine Belohnung von 5.000 DM ausgesetzt, die unter Ausschluss des Rechtsweges zur Auszahlung gelangt.
Artikel vom 04.04.2001Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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