KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Leser fragen, Experten raten...
Mit dem Hund über die Grenze
ADAC- Reiseexpertin Heike Mayer
Rita Engel, Neufahrn, fragt: Mein Mann und ich möchten dieses Jahr mit unserem Hund ins Ausland verreisen. Was gilt es zu beachten?
Drei Dinge braucht Ihr Hund, wenn Sie ihn in den Urlaub mitnehmen: Einen Mikrochip, eine Tollwut-Schutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Bis Mitte 2011 ist statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt. Das soll verhindern, dass Tollwut eingeschleppt und verbreitet wird.
Der Heimtierausweis, auch bekannt als Tollwut-Impfausweis, wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss in dem Dokument der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Stammt Ihr Vierbeiner aus Deutschland, muss die letzte Impfung mindestens 21 Tage und im längsten Fall zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel der Schweiz, Island, Norwegen, Kroatien oder den USA genügt der Heimtierausweis. Beim Transit oder für die Rückkehr aus anderen Nicht-EU-Staaten ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach der Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen. Das gilt unter anderem für Serbien, Mazedonien, die Türkei, Indien und Marokko.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Abreise über die geltenden Bestimmungen des Gastlandes. So ist beispielsweise in einigen europäischen Ländern die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten, darunter Frankreich, Dänemark, Malta oder Ungarn. In Österreich, Italien, Spanien, Kroatien und Bulgarien besteht für diese Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang.
Artikel vom 14.07.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)