Veröffentlicht am 14.10.2021 16:19

Kaltluftschneise „nicht maßgeblich beeinträchtigt”


Johannes Beetz
Johannes Beetz
Chefredakteur
seit 1999 bei der Gruppe der Münchner Wochenanzeiger
Mitarbeit im Arbeitskreis Redaktion des Bundesverbands kostenloser Wochenzeitungen (BVDA)
Gewinner des Dietrich-Oppenberg-Medienpreises 2017 (Stiftung Lesen)
Auf dem Gelände des Derzbachhofes sind neue Gebäude entstanden. (Foto: job)
Auf dem Gelände des Derzbachhofes sind neue Gebäude entstanden. (Foto: job)
Auf dem Gelände des Derzbachhofes sind neue Gebäude entstanden. (Foto: job)
Auf dem Gelände des Derzbachhofes sind neue Gebäude entstanden. (Foto: job)
Auf dem Gelände des Derzbachhofes sind neue Gebäude entstanden. (Foto: job)

Im März 2019 hatte die Bürgerversammlung im Münchner Süden empfohlen, die Frischluftschneise im Dorfkernensemble Forstenried vom Forstenrieder Park über den Derzbachhof zum Kreisel Neuried zu bewahren. Hintergrund war die Befürchtung, dass die eingetragene Kaltluftschneise zur Liesl-Karlstadt-Straße durch die - inzwischen weit fortgeschrittene - Neubebauung am Derzbachhof unterbrochen wird. Erst jetzt hat das städt. Referat für Stadtplanung und Bauordnung dieser Empfehlung entsprochen und erklärt, sich wegen der Gesundheitsheitsvorsorge der Bürger für den Erhalt der Frischluftschneise einzusetzen.

„Allerdings kann dadurch das Bauvorhaben 'Neubebauung Derzbachhof' nicht verhindert werden”, schrieb Stadtbaurätin Elisabeth Merk, da dieses außerhalb der Frischluftschneise liege und die Nord-Süd-gerichteten Kaltluftströme durch das Bauvorhaben nicht maßgeblich beeinträchtigt werden.

Ludwig Weidinger, Vorsitzender des Bezirksausschusses im Münchner Süden, nannte es „inakzeptabel”, dass die Stadt für die Bearbeitung des Bürgerwunsches zweieinhalb Jahre benötigte.

Das städt. Referat für Stadtplanung erklärte, dass der Bürgerversammlungsempfehlung seinerzeit die darin ins Feld geführte Begründung fehlte: Die Bürgerin, die damals den Antrag zur Frischluftschneise einbrachte, hatte zur Begründung ihrer Argumentation auf ein Papier des Bund Naturschutzes verwiesen. Die Stadt habe die Bürgerin daher vor zwei Jahren gebeten, dieses Papier nachzureichen. Erhalten habe sie es aber nicht.

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