Am Sonntag, 5. Juli, gegen 9.30 Uhr befuhr nach bisherigen Erkenntnissen ein 39-Jähriger mit einem E-Scooter verbotswidrig den Gehweg der Eversbuschstraße in Richtung stadteinwärts. Eine 51-Jährige befand sich - ebenfalls verbotswidrig - als zweite Person auf dem E-Scooter. Auf Höhe der Hausnummer 85 kamen beide aus bislang ungeklärter Ursache zu Sturz.
Die 51-Jährige erlitt schwere Verletzungen und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Der 39-Jährige blieb unverletzt. An dem E-Scooter entstand ein geringer Sachschaden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholisierung des 39-Jährigen, woraufhin eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Die weiteren Ermittlungen, unter anderen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols und fahrlässiger Körperverletzung, führt die Münchner Verkehrspolizei.