In den Parklizenzgebieten Nummer 44 und 45 wird es einen Mix aus bereits bekannten Parkformen geben, die in Absprache mit dem Bezirksausschuss jeweils auf den örtlichen Bedarf abgestimmt sind. Die Parkregelungen gelten täglich zwischen 9 und 23 Uhr. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken jedoch uneingeschränkt möglich.
Anlieger mit Hauptwohnsitz innerhalb der neuen Parklizenzgebiete können ab sofort formlos für jährlich 30 Euro einen Parkausweis bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III Verkehrsüberwachung, 80466 München, beantragen. Dem Antrag muss eine Kopie des Kfz-Scheins beiliegen. Zudem bietet das Kreisverwaltungsreferat unter der Internetadresse www.muenchen.de/parken
neben einer Straßenauskunft, die nach Eingabe der Wohnanschrift nochmals die genaue Gebietszugehörigkeit anzeigt, auch ein Antragsformular.
Ebenfalls im Internet sind weitere Informationen, wie zum Beispiel detaillierte Übersichtskarten und Auskünfte zu den Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe, zu finden.