Veröffentlicht am 19.03.2024 15:02

Nach Ostern werden E-Scooter verbannt

Wie hier am U-Bahn-Zugang Oberwiesenfeld blockieren achtlos zurückgelassene Leih-Scooter und - Räder oft den kompletten Gehweg. Zumindest aus Bussen und Bahnen verbannt die MVG die Scooter. Grund ist indes nicht die Gefährdung der Fahrgäste durch diese „Stolperfallenn”, sondern die Brandgefahr. (Foto: job)
Wie hier am U-Bahn-Zugang Oberwiesenfeld blockieren achtlos zurückgelassene Leih-Scooter und - Räder oft den kompletten Gehweg. Zumindest aus Bussen und Bahnen verbannt die MVG die Scooter. Grund ist indes nicht die Gefährdung der Fahrgäste durch diese „Stolperfallenn”, sondern die Brandgefahr. (Foto: job)
Wie hier am U-Bahn-Zugang Oberwiesenfeld blockieren achtlos zurückgelassene Leih-Scooter und - Räder oft den kompletten Gehweg. Zumindest aus Bussen und Bahnen verbannt die MVG die Scooter. Grund ist indes nicht die Gefährdung der Fahrgäste durch diese „Stolperfallenn”, sondern die Brandgefahr. (Foto: job)
Wie hier am U-Bahn-Zugang Oberwiesenfeld blockieren achtlos zurückgelassene Leih-Scooter und - Räder oft den kompletten Gehweg. Zumindest aus Bussen und Bahnen verbannt die MVG die Scooter. Grund ist indes nicht die Gefährdung der Fahrgäste durch diese „Stolperfallenn”, sondern die Brandgefahr. (Foto: job)
Wie hier am U-Bahn-Zugang Oberwiesenfeld blockieren achtlos zurückgelassene Leih-Scooter und - Räder oft den kompletten Gehweg. Zumindest aus Bussen und Bahnen verbannt die MVG die Scooter. Grund ist indes nicht die Gefährdung der Fahrgäste durch diese „Stolperfallenn”, sondern die Brandgefahr. (Foto: job)

Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollen – häufig auch als E-Scooter bezeichnet – in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen aus. Auch in die U-Bahnhöfe dürfen sie künftig nicht mehr mitgenommen werden. Die Regelung tritt nach Ostern, am Dienstag, 2. April, in Kraft und orientiert sich an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), welche auch von zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen umgesetzt wird.

Brände sind Anlass für die Maßnahme

Anlass für die Empfehlung waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland. Die Empfehlung hat die Sicherheit der Fahrgäste im Blick und basiert auf Untersuchungen zur Bewertung der Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern, für die es bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards gibt. Für Elektrorollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile, die ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden, gibt es entsprechende Sicherheitsstandards. Daher sind diese Fahrzeuge von der Empfehlung ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen.

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