Die Mieten in München bringen bekanntlich viele Menschen an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Dagegen geht das Sozialreferat der Stadt nun mit einem „Mietenmonitor” vor. Der Sozialausschuss des Stadtrates hat die Einführung dieser Maßnahme heute beschlossen.
Als digitales Tool wird der Mietenmonitor automatisch öffentliche Online-Portale scannen und auf diese Weise verdächtig hohe Mieten identifizieren. Dazu werden die angegebenen Ausstattungsmerkmale mit den Merkmalen aus dem derzeit gültigen Mietspiegel abgeglichen. Im Anschluss werden die Vermieter auf die rechtlichen Vorgaben hingewiesen. Der „Mietenmonitor” ist vorerst mit einer Projektdauer bis 31. Dezember 2028 angelegt und wird dann auf seine Wirksamkeit evaluiert.
„Die Mieten in München liegen auf Rekordniveau und sind für die Münchner*innen eine schwere Belastung”, sagt Oberbürgermeister Dominik Krause: „Als Stadt wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um die Preisspirale auf dem Mietmarkt zu bremsen. Der Mietenmonitor soll helfen, Menschen vor überhöhten Mieten zu schützen. Bei signifikanten Überschreitungen bitten wir Vermieter*innen künftig darum, ihr Mietangebot zu überprüfen. Denn wir gehen davon aus, dass Vermieter*innen nicht immer bewusst ist, dass ihre geforderte Miete möglicherweise rechtswidrig ist. Vermieter*innen übernehmen oft die vom entsprechenden Internetportal vorgeschlagene Miete. Die ist aber in vielen Fällen zu hoch.“
Bei Neuvermietungen stellt die Stadt immer wieder fest, dass das bereits sehr hohe durchschnittliche Mietniveau in einer Vielzahl von Verträgen nochmals deutlich überschritten wird. Es liegt der Verdacht nahe, dass die geforderte Miete gegen das Mietrecht (Mietpreisüberhöhung beziehungsweise Mietwucher) verstoßen könnte. Direkt eingreifen kann die Stadt allerdings nicht in privatrechtlich geschlossene Mietverträge. Auch ist die Ahndung illegaler Mietpreisüberhöhungen schwierig, da die rechtlichen Voraussetzungen für Bußgelder sehr hoch sind. So sind die Regelungen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) kaum durchsetzbar, da der Nachweis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum selbst in München nur sehr schwer zu erbringen ist. Die Stadt München fordert deshalb seit vielen Jahren zusammen mit anderen Städten eine Gesetzesänderung auf Bundesebene – bisher leider erfolglos.
Bereits seit 1981 gibt es bei der Stadt München eine Mietberatungsstelle (im Amt für Wohnen und Migration), die Mieter bei Fragen zu mietrechtlichen Themen im freifinanzierten Wohnungsbereich unterstützt. Jährlich werden rund 25.000 Beratungsgespräche geführt. Damit hat die Stadt eine Vorreiterrolle in der Mietberatung inne.