Wer einen Kartenführerschein besitzt, der vor 2002 ausgestellt wurde, muss bis zum 19. Januar 2026 den neuen befristeten EU-Kartenführerschein beantragen. Nach dieser Frist werden die meisten Kartenführerscheine der ersten Generation ungültig. Bei Kontrollen drohen Bußgelder. Das Kreisverwaltungsreferat empfiehlt, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, um Verzögerungen gegen Ende der Umtauschfrist zu vermeiden. Wer den Hauptwohnsitz in München hat, kann den Antrag online bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
In den kommenden Jahren müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Um einen möglichst geregelten Umtausch zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen: In den vergangenen Jahren haben bereits die Inhaber von Papierführerscheinen ihre Dokumente eingetauscht. Die aktuelle Frist betrifft Inhaber von Kartenführerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001.
2027 folgen dann die Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004.
Eine Ausnahme gibt es für alle, die vor 1953 geboren sind. Sie haben bis 19. Januar 2033 Zeit, einen neuen Führerschein zu beantragen – egal, ob sie aktuell einen Papier- oder Kartenführerschein besitzen. Danach soll die Umtauschaktion deutschlandweit abgeschlossen sein.
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen finden sich unter https://stadt.muenchen.de/infos/pflichtumtausch-fuehrerschein