Veröffentlicht am 11.12.2025 12:02

Feuerwerk nur eingeschränkt zulässig

In der rot markierten Zone ist zum Jahreswechsel aus Tierschutzgründen kein Feuerwerk erlaubt.  (Foto: Landeshauptstadt München)
In der rot markierten Zone ist zum Jahreswechsel aus Tierschutzgründen kein Feuerwerk erlaubt. (Foto: Landeshauptstadt München)
In der rot markierten Zone ist zum Jahreswechsel aus Tierschutzgründen kein Feuerwerk erlaubt. (Foto: Landeshauptstadt München)
In der rot markierten Zone ist zum Jahreswechsel aus Tierschutzgründen kein Feuerwerk erlaubt. (Foto: Landeshauptstadt München)
In der rot markierten Zone ist zum Jahreswechsel aus Tierschutzgründen kein Feuerwerk erlaubt. (Foto: Landeshauptstadt München)

Zum Jahreswechsel wird es erstmals ein Feuerwerksverbot im näheren Umgriff des Tierparks Hellabrunn geben, um dessen wertvollen Tierbestand zu schützen. Der Tierpark spielt eine wichtige Rolle in internationalen Zucht- und Erhaltungsprogrammen, die es im Interesse der Artenvielfalt und im Hinblick auf zukünftige Generation zu sichern gilt. Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller erklärt: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es im Bereich des Tierparks Hellabrunn zu gefährlichen Situationen für die Tiere.”
„Ich hätte das Verbot auch gern um das Tierheim und andere Bereiche erweitert, aber dazu fehlen uns leider die gesetzlichen Möglichkeiten”, sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter. Die Stadt München appelliert deshalb an die Bürger, verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umzugehen.

Einschränkungen auch in der Altstadt

Außerdem bleibt das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Fußgängerzone der Altstadt, einschließlich Marienplatz, Stachus und Viktualienmarkt verboten. Innerhalb des Mittleren Rings gilt ein Böllerverbot für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

north