Am Sonntag, 12. April, kam es gegen 16.10 Uhr auf der Ingolstädter Straße zu einem Körperverletzungsdelikt zwischen zwei alkoholisierten 53-jährigen Rumänen ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Dabei schlug der eine Mann dem anderen mit der Faust ins Gesicht und verletzte ihn leicht.
Im Rahmen der Anzeigenaufnahme durch eine hinzugerufene Streifenbesatzung zeigte der der Körperverletzung Tatverdächtige gegenüber den Beamten wiederholt eine verbotene Grußform, die eine Identifizierung verbotener Organisationen zum Ausdruck brachte. Zur weiteren Sachbearbeitung musste er zu einer Polizeidienststelle verbracht werden. Dort äußerte er mehrfach eine nationalsozialistische und volksverhetzende Parole.
Bei der weiteren Sachbearbeitung wurde bekannt, dass der 53-Jährige erst einen Tag zuvor aus der Haft entlassen worden war, wo er eine Freiheitsstrafe wegen gleich gelagerter Delikte verbüßt hatte. Er wurde vorläufig festgenommen und am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.
Gegen den 53-Jährigen werden nun Ermittlungen wegen Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch das Kommissariat 44 geführt.