Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Verwaltungsbeschwerde der sich in Vorinsolvenz befindlichen TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zurückgewiesen. Auf Verlangen von Anteilseigner Hasan Ismaik und mithilfe seiner Anwälte hatte diese Verwaltungsbeschwerde beim DFB gegen die Nichtzulassung zur 3. Liga erhoben.
Die Gesellschaft versäumte im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine wirtschaftliche Bedingung fristgerecht zu erfüllen. Erforderlichen Sicherheiten und Nachweise waren bis zum Ablauf der festgelegten Frist nicht beim DFB eingegangen. Nachdem die Fachgruppe Zulassungsbeschwerden die Nichterfüllung der Bedingungen festgestellt hatte, entschied die Fachgruppe Spielbetriebe im Juni, dem TSV 1860 München die Zulassung für die 3. Liga zu verweigern.
Die Verwaltungsbeschwerde wurde vom DFB-Bundesgericht im schriftlichen Verfahren geprüft und als unbegründet zurückgewiesen. Auf DFB-Ebene ist die Entscheidung letztinstanzlich. Der durch die Zulassungsverweigerung frei gewordene Startplatz in der 3. Liga geht an den TSV Havelse. Die Niedersachsen rücken gemäß § 55a der DFB-Spielordnung als bestplatzierter sportlicher Absteiger der vergangenen Spielzeit nach. Der TSV 1860 München wird in der kommenden Saison unter dem Dach des Muttervereins in der Regionalliga antreten. Der Rechtsweg auf Verbandsebene ist für Hasan Ismaik und die KGaA damit ausgeschöpft. (as)
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