Veröffentlicht am 07.07.2009 00:00

München · Notwendig?!

Die Unterhaltsrechtsreform macht ihn notwendig, den Ehevertrag. Er bietet allen, die sich trauen, die Möglichkeit, vermögensrechtliche Angelegenheiten, Rollenverteilungen in der Ehe und individuelle Vorstellungen festzuschreiben. Wenn der Bund fürs Leben endet, haben beide Partner vorgesorgt. Wer nun bei einer Scheidung keinen Ehevertrag hat, dem bleibt dann noch die Scheidungsvereinbarung zu schließen, so dass der bittere Abschied ohne Gezerre und Gezeter abläuft.

»Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung« heißt eine Informationsverantaltung des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Donnersag, 9. Juli, um 19.30 Uhr, im Haus Evangelisches Forum, EG, Herzog-Wilhelm-Straße 24.

Es referiert die Fachanwältin für Familienrecht, Rosemarie E. Rittinger. Sie informiert darüber, was bei familienrechtlichen Verträgen – insbesondere bei Scheidungsvereinbarungen – unbedingt beachtet werden muss.

Der Eintritt ist kostenfrei. Weitere Informationen unter Telefon 0 89/6 91 11 90 (Norbert Ruf).

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