Veröffentlicht am 22.12.2004 00:00

Einschränkung

Mit Beginn des Jahres 2005 wird das Amtsgericht München – Registergericht – im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz die Erteilung von Auskünften aus den Registern und den zum Register eingereichten Unterlagen auf die gesetzlich vorgesehenen Auskunftsrechte beschränken.

Dies bedeutet, dass ab 1. Januar 2005 keine kostenfreien telefonischen Auskünfte aus den Registern mehr erteilt werden können.

Gesetzlich vorgeschriebene Auskünfte werden dann wie folgt erteilt:

Durch Online-Auskunft über Internet; Informationen hierzu gibt es unter https://handelsregister.Justizregister.Bayern.de ; durch Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Registergericht München, Infanteriestraße 5, 80097 München, (Zimmer E 73), oder durch Erteilen von Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der per Post oder per Fax (089/55 09-35 60) einzureichen ist.«

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