KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren






SamstagsBlatt

Nord-Rundschau

Anzeiger

Anzeiger

Anzeiger

Anzeiger

Seiten

Zentrum

Kurier

Rundschau

Ebersberg

Erding

Ottobrunn

schleissheimer

München

Magazin
Gewinnspiele Weitere Gewinnspiele
Klares Urteil: Weniger Geld für jüngere Mitarbeiter ist zulässig
München · Keine Angst vor Prozessen nötig
München · Wer älteren Mitarbeitern mehr Lohn zahlt, muss sich nicht vor Klagen wegen Altersdiskriminierung fürchten. Arbeitgeber dürfen Lebens- und Berufserfahrung honorieren. Zu diesem Urteil ist das Arbeitsgericht Marburg gekommen. Die Richter entschieden nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins zugunsten eines Arbeitgebers, der einem 51-jährigen Mitarbeiter für die gleiche Arbeit 170 Euro mehr gezahlt hat als einem 31-jährigen Kollegen.
Aufgefallen war das dem jüngeren Angestellten erst, als ihm sein Arbeitgeber versehentlich erst die 170 Euro zu viel zahlte und dann zurückforderte. Es klagte darauf hin wegen Altersdiskriminierung. Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Eigentlich sei es zwar diskriminierend, wenn ein älterer Arbeitnehmer für die gleiche Arbeitsleistung ein höheres Gehalt erhalten als ein jüngerer. Doch sei die unterschiedliche Behandlung in diesem Fall angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt. Der Arbeitgeber wolle so die größere Erfahrung der älteren Mitarbeiter honorieren. Hinzu kämen soziale Gründe, da in der Regel ältere Mitarbeiter Familie und damit höhere Kosten hätten.
Arbeitsgericht Marburg: Urteil vom 26. September 2008, Az 2 Ca 183/08.
Artikel vom 05.01.2009Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenanzeiger (weitere Artikel)