Riester-Förderung kann jetzt auch für Immobilienkauf genutzt werden

München · Jetzt Baugeld vom Staat sichern

Mit dem »Wohn-Riester« wird das eigene Zuhause als einer der zentralen Bausteine für die Altersvorsorge anerkannt und gefördert.	 Foto: djd/Allianz

Mit dem »Wohn-Riester« wird das eigene Zuhause als einer der zentralen Bausteine für die Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Foto: djd/Allianz

München · Die eigene Immobilie steht bei den Bundesbürgern weiterhin hoch im Kurs. »Weit mehr als die Hälfte der Deutschen sieht in den eigenen vier Wänden eine sichere Form der Altersvorsorge«, sagt Kai Fischer, Fachbereichsleiter Baufinanzierung bei der Allianz Leben in Stuttgart.

Mit dem Eigenheimrentengesetz – besser bekannt als »Wohn-Riester« – wird das eigene Zuhause als einer der zentralen Bausteine für die Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 gibt es für die selbst genutzte Immobilie dieselben Zulagen und Steuervorteile wie für die Riester-Rente. Die Fördermittel können für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung der Immobilie verwendet werden. Damit wird sich der Riester-Markt um Baudarlehen, Bausparverträge und Riester-Renten mit der Option auf einen späteren Baukredit erweitern, vor allem jedoch um die Möglichkeit, die Immobilie mit dem angesparten Altersvorsorgekapital zu entschulden.

Bei der Allianz Lebensversicherungs-AG gibt es beispielsweise die Riester-Rente mit dem Rechtsanspruch auf ein späteres zinsgünstiges Darlehen. So können Riester-Sparer Vorsorge fürs Alter treffen und sich zugleich die Option auf einen späteren Immobilienerwerb offen halten. Und so funktioniert das Produkt: Wenn der Riester-Sparer später zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie ein Darlehen benötigt, erhält er eine Baufinanzierung zu vergünstigten Konditionen, sofern er das angesparte Altersvorsorgekapital in seiner Riester-Rente stehen lässt.

Der Zinsvorteil beträgt 0,5 Prozentpunkte auf die Zinskonditionen, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Kredits gelten. Diese Vergünstigung wird für die vierfache Summe der bis dahin in die Riester-Rente gezahlten Beiträge und gutgeschriebenen staatlichen Zulagen gegeben.

Das Darlehen muss – wie bei »Wohn-Riester« üblich – unmittelbar beim Kauf oder Neubau der selbst genutzten Immobilie in Anspruch genommen werden. Dieser Zeitpunkt kann jederzeit während der Ansparphase der Riester-Rente – also auch deutlich vor Rentenbeginn – liegen. Zudem kann die Riester-Rente bei Rentenbeginn ganz oder teilweise zur Rückzahlung des Darlehens eingesetzt werden.

Artikel vom 25.11.2008
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