Auftraggeberin zahlt Abschiebung

München · Teure Schwarzarbeit

München · Die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis ist nicht nur verboten – sie kann den Auftraggeber auch teuer kommen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz eine Frau zur Übernahme der Abschiebekosten für einen Moldawier verurteilt. Die Westerwälderin hatte sich von dem Mann die Wohnung renovieren lassen.

Der Polizei war der Moldawier bei einem Verkehrsunfall ins Netz gegangen: In voller Arbeitsmontur saß er im Auto seiner Auftraggeberin. Später wurde er von der Ausländerbehörde in sein Heimatland abgeschoben. Die Kosten für die Abschiebung, immerhin rund 3.600 Euro, sollte die Frau bezahlen. Dagegen klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Koblenz – letztlich erfolglos.

Artikel vom 03.11.2005
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