Unfall, Schlaganfall – jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der plötzlich andere für ihn entscheiden müssen. Weder Freunde noch Angehörige haben ohne eine spezielle Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. Auch für Ehepartner gilt nur ein zeitlich begrenztes Vertretungsrecht im medizinischen Notfall. Im Workshop am Freitag, 24. November, informiert Annett Lütke-Holz, Beraterin Vorsorge- und Patientenverfügung, wie man die eigenen Angelegenheiten mit einer Vorsorgevollmachtregeln kann und was bei einer Patientenverfügung zu beachten ist. Der Workshop findet von 18.30 bis 20.30 Uhr im Seminarraum (2. OG), Haus der Nachbarschaftshilfe Taufkirchen, Ahornring 119 statt. Die Kosten betragen 8 Euro, Anmeldung bis 22. November unter Tel. 66 60 91 80.