Erhaltungssatzungsgebiet „Moosach“ gilt nun unbefristet

Moosach/Alte Heide · Strukturen schützen

Über 13.000 Menschen leben im Erhaltungssatzungsgebiet Moosach, in dem auch kleinere Grünflächen wie der Schöpferplatz liegen. Foto: bas

Über 13.000 Menschen leben im Erhaltungssatzungsgebiet Moosach, in dem auch kleinere Grünflächen wie der Schöpferplatz liegen. Foto: bas

Moosach/Alte Heide · Das Erhaltungssatzungsgebiet „Moosach“ im Stadtbezirk 10 gilt künftig unbefristet. Dies hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats vorberatend beschlossen. Die neue Geltungsdauer soll nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar in Kraft treten.

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in der Landeshauptstadt München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem begrenzten Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten generell unbefristet, ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.

Das bisherige Erhaltungssatzungsgebiet „Moosach“, das erstmalig im Jahr 2018 erlassen worden ist, gilt im unveränderten Umgriff ab sofort unbefristet. Nach Angaben der Stadt umfasst das Gebiet etwa 7.200 Wohnungen, in denen rund 13.600 Einwohner leben. Größtenteils liegt das Erhaltungssatzungsgebiet östlich der Dachauer Straße, wo es Triebstraße (Norden), Feldmochinger Straße (Westen), Georg-Brauchle-Ring (Süden) sowie Ehrenbreitsteiner Straße und Hanauer Straße im Osten begrenzen. Ein kleineres Areal westlich der Dachauer Straße, zwischen Welzenbachstraße, Alfred-Drexel-Straße und Wintrichring, zählt ebenfalls zum Erhaltungssatzungsgebiet Moosach, das das einzige seiner Art im insgesamt fast 56.000 Einwohner zählenden gleichnamigen Stadtbezirk ist.

Gebiet "Alte Heide" wird erweitert

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung wird außerdem der Umgriff der bisherigen Erhaltungssatzung „Alte Heide“ (Stadtbezirk Schwabing-Freimann) ab sofort Richtung Norden um die Blöcke nördlich der Kohlrausch- und Dietersheimer Straße erweitert. Südlich der Fröttmaninger Straße wird ebenfalls ein weiterer kleiner Teilbereich neu in die Erhaltungssatzung aufgenommen. Das Satzungsgebiet „Alte Heide“ vergrößert sich damit um rund 500 Wohnungen. Es umfasst gegenüber den bisherigen 1.300 Wohnungen nun 1.800 Wohnungen, in denen 3.500 Einwohner leben. Die Alte Heide ist eine in den 1920er-Jahren erbaute Arbeitersiedlung, in der auch heute noch viele Menschen mit geringem Einkommen leben. Die meisten Häuser sind Altbauten und nach Angaben der SPD/Volt-Stadtratsfraktion "stark von Aufwertungsplänen bedroht".

Ziel: Bezahlbaren Wohnraum erhalten

„Die Entscheidung macht einmal mehr deutlich, dass die Landeshauptstadt München sich entschieden für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum einsetzt", erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) in der Rathaus Umschau: "Dass diese beiden Erhaltungssatzungen künftig unbefristet gelten und zum Teil sogar vergrößert werden, ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz gewachsener Bevölkerungsstrukturen in München.“ Längst seien nicht mehr nur die Innenstadtviertel von Gentrifizierung bedroht, betont SPD-Stadtrat Lars Mentrup: "Im Münchner Norden leben viele Familien, die sich ihren Lebensunterhalt hart erarbeiten. Sie müssen wir vor Luxussanierungen und unverhältnismäßigen Mieterhöhungen schützen. Denn München soll eine Stadt bleiben, die sich alle Menschen leisten können."

Insgesamt gibt es in München aktuell 35 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen nach Angaben der Stadt rund 348.100 Einwohner in rund 201.700 Wohnungen leben. Weitere Informationen hierzu sind unter www.muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden. Dort gibt es auch eine interaktive Karte mit allen ausgewiesenen Erhaltungssatzungsgebieten.

Artikel vom 26.09.2023
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