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Zeugen werden gesucht
Gefährliche Autofahrt
Ludwigsvorstadt/Neuhausen · Beamte der Polizeiinspektion 42 (Neuhausen) wollten ein Fahrzeug anhalten, das aber etwas ausartete.
Am Dienstag, 01.01.2019, gegen 00.50 Uhr, wollten Polizeibeamte auf der Landsberger Straße stadteinwärts einen Pkw Audi kontrollieren. Der Fahrer des Audis entzog sich jedoch der Kontrolle, indem er mit überhöhter Geschwindigkeit flüchtete. Auf Höhe der Herzog-Heinrich-Straße / Kobellstraße konnte der Fahrer, ein 25-jähriger Mann, zwar durch Versperren des Weges mit einem Dienstfahrzeug von Beamten der Polizeiinspektion 42 (Neuhausen) angehalten werden. Als sich die Beamten dem Fahrzeug näherten, flüchtete er jedoch.
Unter unentwegter Missachtung der Straßenverkehrsordnung fuhr er weiter durch das Stadtgebiet und kollidierte auf diesem Weg in der Bayerstraße mit einem Fahrzeug eines 35-Jährigen aus Nürnberg. Er ignorierte jedoch, dass er den Pkw Mercedes leicht beschädigte und fuhr in entgegengesetzter Richtung auf die Donnersberger Brücke. Zudem schaltete er das Licht am Pkw aus. Nur durch glückliche Umstände und gekonnte Ausweichmanöver anderer Verkehrsteilnehmer, kam es zu keinen weiteren Unfällen.
Abschließend stellte er seinen Pkw in der Kelheimer Straße ab und flüchtete zu Fuß. Der Beifahrer, der sich nach Zeugenaussagen im Fahrzeug des 25-Jährigen befand, flüchtete ebenfalls, konnte jedoch bislang nicht ermittelt werden. In den Hinterhöfen der Anwesen Kelheimer Straße / Arnulfstraße konnte er schließlich festgenommen werden.
Das von ihm benutzte Fahrzeug wurde sichergestellt. Der exakte Unfallhergang bedarf noch einigen Ermittlungen durch die Fachdienststelle. Bei dem Fahrer wurde eine Alkoholisierung festgestellt. Der Konsum weiterer Betäubungsmittel kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Das Gutachten der Rechtsmedizin steht noch aus. Der 25-jährige Fahrer wurde wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis und diverser Ordnungswidrigkeiten gemäß der Straßenverkehrsordnung angezeigt.
Artikel vom 02.01.2019Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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