KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Wechselseitige Überholstreifen zwischen B 388 und St 2084
Erding · FTO-Ausbau genehmigt
In diesem Ausbauzustand ist die FTO nicht sicher genug für Überholvorgänge. Foto: Archiv
Erding · Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Ausbau eines knapp vier Kilometer langen Abschnitts der Flughafentangente Ost (FTO) am 30. Juli genehmigt.
Die als Flughafen-Tangente-Ost bekannte Staatsstraße St 2580 verbindet die Autobahn A 92 sowie den Flughafen München mit der Bundesstraße B 388 und der A 94. Um diese Verbindung leistungsfähig zu gestalten und die Verkehrssicherheit durch die Schaffung von Überholmöglichkeiten zu erhöhen, hatte das Staatliche Bauamt Freising den dreistreifigen Ausbau für den Abschnitt zwischen B 388 und St 2084 beantragt. Hier führt die FTO westlich an Erding vorbei.
Auf diesem Abschnitt sollen wechselseitige Überholstreifen errichtet und die Auffahrten angepasst werden. Dadurch sollen sichere Überholmöglichkeiten geschaffen werden, um die Verkehrssicherheit auf dieser bisher unfallträchtigen Strecke zu erhöhen.
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heißt er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort in der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, der Großen Kreisstadt Erding und in den Gemeinden Ismaning, Moosinning und Finsing zwei Wochen zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/planung/strassen/planfeststellung/05015/index.php ) abrufbar.
Das Planfeststellungsverfahren für den nördlich anschließenden vierspurigen Ausbauabschnitt läuft noch.
Artikel vom 09.08.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Erding (weitere Artikel)
- Sempt-Kurier Erding (weitere Artikel)