Bußgeld gegen illegale Spielhallen

Amtsgericht bestätigt Bußgeld in fünfstelliger Höhe

München · Das Amtsgericht München hat zwei Bußgeldbescheide des Kreisverwaltungsreferats wegen illegaler Spielhallen bestätigt. Das hat die Stadt München mitgeteilt. In der mündlichen Verhandlung Ende November wurde das Unternehmen zu einer Geldbuße von 70.000 Euro und dessen Geschäftsführer zu einer Geldbuße von 15.000 Euro verurteilt.

»Das Urteil bestätigt unsere strikte Haltung zu illegalem Glücksspiel. In den engen Grenzen des rechtlich Möglichen tolerieren wir keinerlei Missbrauch«, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle. Das Unternehmen betrieb etwa einen Monat lang sieben Spielhallen mit 72 Geldspielgeräten an der Landsberger Straße, obwohl es nicht im Besitz einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis war. Das Kreisverwaltungsreferat setzte wegen dieses ordnungswidrigen Handelns zunächst Geldbußen in Höhe von 140.000 Euro gegen das Unternehmen und 30.000 Euro gegen den Geschäftsführer fest. Der Bußgeldrahmen für glücksspielrechtliche Verstöße sieht Geldbußen bis zu 500.000 Euro vor. Die vom Gericht in der Hauptverhandlung festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse waren Maßgabe für die Halbierung der ursprünglich festgesetzten Geldbußen. Gegen die Bußgeldbescheide wurde jeweils Einspruch eingelegt. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig.

Artikel vom 07.12.2017
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