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Steuerliche Berücksichtigung
Grundwasserschäden
München · Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an einer selbst genutzten Immobilie nimmt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen ausführlich Stellung.
Der Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete Herbert Frankenhauser: „Da in Trudering-Riem und auch im Münchner Norden zur Zeit viele Betroffene Wasser im Keller haben, stelle ich diesen aktuellen Erlass gerne zur Verfügung.“
Interessierten sendet der Bundestagsabgeordnete diesen Erlass (Az: S 2284-68-V B3) gegen frankierten Rückumschlag (1,10 DM) zu (Anforderung an: Herbert Frankenhauser, Am Eicherhof 16, 81929 München). Der Erlass ist auch auf der Homepage des Abgeordneten unter www.herbert-frankenhauser.de als PDF-Datei abrufbar.
Herbert Frankenhauser: „Die Richtlinien des Finanzamts sind relativ streng. Da aber bald die Erklärungen wieder zu bearbeiten sind, würde es mich freuen, wenn die Betroffenen wenigstens vom Finanzamt einen kleinen Schadensersatz erhalten würden.“
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