Wahl zum Migrationsbeirat: Briefwahlunterlagen umgeleitet

München · Versuchter Wahlbetrug

Die offenkundig gewordenen versuchten Wahlmanipulationen können dazu führen, dass die Wahl zum Migrationsbeirat für ungültig erklärt werden.

Die offenkundig gewordenen versuchten Wahlmanipulationen können dazu führen, dass die Wahl zum Migrationsbeirat für ungültig erklärt werden.

München · Die Wahl zum Migrationsbeirat in München ist erfahrungsgemäß kein allzu bewegendes Ereignis. Dabei können rund 370.000 Wahlberechtigte in München über die Vertretung von sogar über 400.000 Münchnern mit ausländischer Staatsbürgerschaft entscheiden.

Gewählt wird morgen, am 22. Januar. Doch bereits im Vorfeld musste das Kreisverwaltungsreferat (KVR) bestätigen, dass es offenbar Manipulationsversuche gegeben habe.

Gülseren Demirel und Dominik Krause aus der Stadtratsfraktion der Grünen/Rosa Liste hatten in einer Anfrage ans KVR den Verdacht nicht ohne Anlass geäußert. Das KVR musste bestätigen, dass »dem Wahlamt bereits Anfang letzter Woche Unregelmäßigkeiten aufgefallen« waren. Demnach seien Anträge auf Briefwahlunterlagen eingegangen, die an eine andere als die Meldeadresse der Antragsteller versandt werden sollten. Weil den beiden grünen Stadträten genau diese eher seltene Praxis in einem konkreten Fall bekannt geworden war, hatten sie die Anfrage überhaupt erst gestellt.

Doch das war erst der Ausgangspunkt. Das KVR musste nämlich darüber hinaus bestätigen, dass es Hinweise darauf habe, die Briefwahlunterlagen seien zwar im Namen einiger Wahlberechtigter beantragt worden, allerdings ohne deren Kenntnis.

Mit anderen Worten: Unbekannte haben versucht, Wählerstimmen zu stehlen und die Migrationsbeiratswahl in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Das Wahlamt sei den Anträgen auf Briefwahl nachgekommen, habe allerdings bei abweichender Meldeadresse die jeweiligen Stimmberechtigten per Post über den Versand der Unterlagen informiert. Daraufhin hätten sich »vereinzelt Personen im Wahlamt gemeldet und mitgeteilt, dass sie diese Anträge nicht gestellt haben«, heißt es aus dem KVR.

Weil es sich hierbei mindestens um versuchten, wenn nicht vollendeten Wahlbetrug handelt, habe das KVR die Strafverfolgungsbehörden informiert, die wiederum Ermittlungen aufgenommen habe.

Die Spur führt dem ersten Anschein nach über ein türkisches Kulturzentrum zu den Grauen Wölfen. Das Kulturzentrum soll die Grauen Wölfe, die als rechtsextreme türkische Bewegung gelten, unterstützen.

Das KVR hat angekündigt, bei der Briefwahlauszählung ganz genau hinzuschauen: »Sollten sich weitere Anhaltspunkte für eine erfolgte Manipulation der Unterlagen ergeben, sind diese durch die Wahlvorstände entsprechend zu behandeln.« Wahlbriefe könnten dann als unzulässig zurückgewiesen werden. Sie würden bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt. »Die Wahlvorstände werden durch das Wahlamt entsprechend sensibilisiert«, erklärt das KVR.

Die abschließende Feststellung des Ergebnisses der Wahl obliegt dem Wahlausschuss. Soweit durch den Wahlausschuss eine für das Ergebnis und die Stimmenverteilung »relevante Verletzung der Wahlvorschriften«, die Auswirkungen auf das Wahlergebnis hat, festgestellt wird, könnte dies in letzter Konsequenz dazu führen, dass die Wahl für ungültig erklärt werden muss.

Artikel vom 17.01.2017
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