Kulturstrand vor Gericht

urbanauten und KVR streiten um das Vergabeverfahren

Das wird noch ein heißes Tänzchen, bis die Münchner ihren Kulturstrand bekommen. Vielleicht fällt er dieses Jahr sogar aus.	Foto: urbanauten

Das wird noch ein heißes Tänzchen, bis die Münchner ihren Kulturstrand bekommen. Vielleicht fällt er dieses Jahr sogar aus. Foto: urbanauten

München · Unumstritten war er nie, aber jetzt steht der Kulturstrand vor einer ungewissen Zukunft. Die bisherigen Veranstalter, die urbanauten, liegen mit dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) überkreuz.

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Die Stadt München hatte am Donnerstag, 19. Mai, auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme des KVR veröffentlicht. Darin unterstellt das KVR den urbanauten falsche Behauptungen. Vorausgegangen war die Vergabe des Kulturstrands an den Veranstalter »urban league« nach demselben Verfahren wie im vergangenen Jahr, als die urbanauten den Zuschlag erhielten.

Die urbanauten, die den Kulturstrand in München etabliert hatten, wollten darauf hinwirken, dass in München mehr als nur ein Kulturstrand Platz finden könne. Über diese Möglichkeit habe aber das KVR nicht sprechen wollen, wie die urbanauten über ihren Rechtsanwalt mitteilen.

KVR und urbanauten streiten über die Richtigkeit des Vergabeverfahrens

Damit sind die urbanauten als Veranstalter eines Stadtstrands erst mal raus. Allerdings gehen sie in die Offensive. Die urbanauten zweifeln die Transparenz des Verfahrens an. Die Aussage des KVR, in diesem Jahr sei dasselbe Verfahren wie im vergangenen Jahr zur Anwendung gekommen, widerlegen sie. So heißt es in dem Anwaltsschreiben: »Das Vergabeverfahren wurde auf Vorschlag des KVR durch die Stadtratsbeschlüsse vom 17.11. und 15.12.2015 verändert.« Bei diesen Änderungen sei es um eine Anpassung des Verfahrens im Verhältnis zwischen erfahrenen Bewerbern und Neubewerbern gegangen. Die urbanauten kritisieren, die Punkteverteilung beim Vergabeverfahren sei willkürlich verlaufen. Dadurch sei den urbanauten ihre langjährige Erfahrung zum Nachteil gerechnet worden. In der Konsequenz hat die erzielte Punktzahl nicht ausgereicht, um sich im Vergabeverfahren durchzusetzen. Die urbanauten haben das Verfahren inzwischen gerichtlich angefochten. Sie haben massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens auf Grundlage der in der Akteneinsicht zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Vorgang liegt nun bei Gericht.

Die Klage und der Antrag auf »einstweiligen Rechtsschutz« zur Rettung des Kulturstrandes der urbanauten beim Verwaltungsgericht München wurde nach Darstellung der urbanauten noch am 19. Mai eingereicht. Früher hätten sie nicht reagieren können, da ihnen die entsprechenden Unterlagen vom KVR erst verspätet am Dienstagabend, 17. Mai, zugestellt worden seien.

Beide Seiten machen sich gegenseitig Vorwürfe. Die urbanauten fühlen sich vom KVR benachteiligt und ausgebotet, das KVR wiederum hält die Argumente der urbanauten für unzutreffend und stellt sie als beleidigte Leberwurst dar, die das Verfahren erst anzweifelt, wenn es nicht zu ihren Gunsten ausfällt. Jetzt hoffen beide Seiten auf eine schnelle gerichtliche Entscheidung, denn sonst droht der Kulturstrand in diesem Jahr ganz auszufallen. Dieser gerichtlichen Entscheidung musste eine Klage der urbanauten vorausgehen, die darauf beharren, dem KVR mehrfach Kompromissvorschläge gemacht zu haben.

Vonseiten des KVR habe es geheißen, ohne eine Klage könne man sich nicht damit befassen. Das KVR hält an seinem Vergabeverfahren und dem Ergebnis fest. Die urbanauten betonen, die Klage sei ihnen schwergefallen, da sie die Arbeit von Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle und seinen Mitarbeitern für diese Stadt »sehr schätzen«.

Artikel vom 25.05.2016
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