Koalition beschließt Pflegestärkungsgesetz I

Für gute und menschenwürdige Pflege

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! In einer immer älter werdenden Gesellschaft nimmt auch die Zahl der Pflegebedürftigen zu.

Florian Post (SPD)

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    Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Kaum jemand hat nicht in der eigenen Familie oder im Bekanntenkreis einen Pflegefall und erlebt oder sieht die Herausforderungen, die damit für die Betroffenen und die Angehörigen verbunden sind. Die meisten Menschen wünschen sich solange wie möglich zu Hause zu bleiben, zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden betreut. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und steht einem Mangel an Pflegekräften gegenüber.

Um auf diese Anforderungen zu reagieren, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Situation von Pflegebedürftigen und Pflegerinnen und Pflegern zu verbessern. In der letzten Woche haben wir im Bundestag das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen, als ersten Schritt einer umfassenden Pflegereform. Darin enthalten sind wesentliche Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wir erhöhen die Leistungsbeträge um 4%, was einem Umfang von 2,4 Milliarden Euro entspricht. Davon stärken wir mit 1,4 Milliarden Euro die häusliche Pflege, 1 Milliarde Euro kommen der stationären Pflege zugute. Um die Verbesserungen zu finanzieren, erhöhen wir den Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3%. Die Leistungen der häuslichen Pflege werden ausgeweitet und flexibler gestaltet. Außerdem verbessern wir den Betreuungsschlüssel in der stationären Pflege. Wir unterstützen damit die Angehörigen und ermöglichen Pflegebedürftigen, länger in der häuslichen Umgebung zu verbleiben.

In der zweiten Stufe der Pflegereform, die wir in dieser Legislaturperiode umsetzen werden, wird dann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das ist eine Reaktion darauf, dass immer mehr Menschen an Demenz leiden und dadurch Pflege benötigen. Diese besondere Art der Betreuung ist im derzeitigen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht ausreichend abgebildet. Das zu ändern ist eine Forderung, die die SPD seit Jahren erhebt und die wir damit umsetzen.

Um dauerhaft gute Pflege sicherzustellen, bedarf es einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Pflegekräfte. Diese werden wir nur haben, wenn die in der Pflege Tätigen auch angemessen bezahlt werden. Deswegen beinhaltet das Gesetz auch Verbesserungen für die Beschäftigten in der Pflege. Künftig dürfen Tariflöhne bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Zusätzlich werden bessere Kontrollmöglichkeiten eingeführt, damit der Lohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Gute Pflege für ein menschenwürdiges Altern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vor allem in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Die Stärkung der Pflege, 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung, kann daher nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen z.B. flexiblere Arbeitsbedingungen für pflegende Angehörige und zusätzliche Anreize für Pflegekräfte, um dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken.

Ihr
Florian Post
Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

Artikel vom 22.10.2014
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