Kein Ausbau

Nadelöhr an der Savitsstraße bleibt ohne Gehweg

Die Anwohner wollten der Stadt keinen Grund verkaufen, daher ist der Ausbau mit Gehwegen zwischen Max-Nadler- und Brodersenstraße gescheitert. 	Fotos: hgb

Die Anwohner wollten der Stadt keinen Grund verkaufen, daher ist der Ausbau mit Gehwegen zwischen Max-Nadler- und Brodersenstraße gescheitert. Fotos: hgb

Bogenhausen/Johanneskirchen · Der Ausbau der Savitsstraße mit Gehwegen zwischen Max-Nadler- und Brodersenstraße ist nach mehr als 25 Jahren anhaltender Bemühungen gescheitert. Er wird laut Baureferentin Rosemarie Hingerl »nicht weiterverfolgt, und ist in absehbarer Zeit nicht umsetzbar«.

Der Grund, so das Baureferat an den Bezirksausschuss (BA): »Das Kommunalreferat konnte trotz intensiv geführter Erwerbsverhandlungen für die zum Straßenausbau erforderlichen Teilflächen mit den Grundstückseigentümern keine Einigung erzielen.« Die im städtischen Investitionsprogramm reservierten 750.000 Euro – 675.000 Euro plus 75.000 Euro Risikoreserve für Kostensteigerungen – werden gestrichen. Für das Vorhaben, das erste Vorprojekt datiert von 1986, hätte die Stadt laut Silke Pesik, Pressesprecherin des Kommunalreferats, vier Grundstücke mit zusammen etwa 120 Quadratmetern Fläche benötigt. »Den Verkauf haben aber alle abgelehnt.« Somit bleibt das knapp 500 Meter lange Nadelöhr bestehen.

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Bereits Anfang Januar 2011 hatte sich im BA ein endgültiges Scheitern des Projekts abgezeichnet. SPD-Stadträtin Christiane Hacker war seinerzeit über die ergebnislosen Verhandlungen »wegen eines 80 Zentimeter breiten Streifens« empört, hatte fast resignierend geäußert: »Der Ausbau ist wohl beerdigt.« Bei der Tagung hatte sich eine junge Frau beklagt: »Die Autos rasen hier durch, obwohl Tempo 30 gilt, es gibt keine Gehwege, das ist richtig gefährlich, ich habe Angst um meine kleine Tochter.«

Die Kommunalpolitiker bitten nun aktuell das Bau- und das Kommunalreferat, sie über die Grundstücksverhandlungen zu informieren und die rechtlichen Hinderungsgründe für weitergehende Schritte zu benennen. Harsch hatte nämlich ein Lokalpolitiker gefordert: »Da muss man enteignen.« Doch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Enteignungsverfahrens lägen derzeit nicht vor, heißt es dazu aus dem Rathaus.

Fußgänger werden in die Straßenmitte gezwungen

Das Fachleute in ihrer Bestandsaufnahme: »Die Straße ist planungsrechtlich in einer Breite von zwölf bis 15 Meter festgesetzt. Sie besteht als Provisorium ohne eigenständige Gehbahn und ohne geordnete Entwässerung. Der Querschnitt entspricht nicht den Anforderungen an eine innerstädtische Straße, Fußgänger müssen über die gesamte Strecke die Fahrbahn mit benutzen. Zusätzlich werden Autos am Rand abgestellt und zwingen Fußgänger so zur Benutzung der Straßenmitte.«

Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt im Juli 2007 den Auftrag erteilt zu prüfen, ob eine Herstellung der Straße mit einem Querschnitt von zwölf Metern erreicht werden kann. Sollte das nicht möglich sein, sei ein Ausbau von 9,25 Metern Breite – 5,5 Meter Fahrbahn und Gehwege mit einer Breite von zwei und 1,75 Metern – anzustreben. Doch eine zwölf Meter breite Straße erachteten die Anlieger »als nicht notwendig«, die zweite Variante ist nun nach langem Hin und Her um den Grunderwerb ebenfalls gescheitert. Auch ein Grundstücksgegengeschäft wurde gecheckt, war aber verworfen worden, weil ein wertgleicher Tausch vor dem Hintergrund der Ausmaße nicht passte, sowie eines der betroffenen Grundstücke an kein städtisches Areal angrenzt und so kein Tausch hätte angeboten werden können. Sogar die Einrichtung einer Einbahnstraße hatten die Experten erwogen, aber aus verkehrstechnischen Gründen nicht realisiert. Helmut G. Blessing

Artikel vom 10.09.2013
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