Steuerfrei mit Führerschein

München · Hunde in der Stadt: Neues Konzept für mehr Sicherheit

Der Freilauf für Hunde in München soll grundsätzlich bleiben, aber nicht, wo viele Menschen sind. Foto: Hundewanderung München/Carsten Becker

Der Freilauf für Hunde in München soll grundsätzlich bleiben, aber nicht, wo viele Menschen sind. Foto: Hundewanderung München/Carsten Becker

München · Kann Ihr Hund Kommandos wie Sitz, Platz, Steh oder das Laufen mit und ohne Leine an Joggern oder Reitern vorbei und bleibt er gelassen an Bahnhöfen und Einkaufscentern? Das sind jedenfalls einige der Anforderungen, um den „Hundeführerschein“ zu bestehen.

Den bietet unter anderem die Landeskammer der Tierärzte in Bayern an. Bis April 2012 haben dort seit 2001 etwa 6.600 Personen an 600 Kursen der bayerischen Tierärzte teilgenommen. In Bayern ist der Nachweis bisher freiwillig, und das soll auch so bleiben, erklärt das bayerische Innenministerium auf Anfrage. Bislang gibt es nur ein Bundesland mit der Pflicht zum Hundeführerschein, Niedersachsen. Die Stadt München plant dagegen denjenigen Hundebesitzern die Hundesteuer zu erlassen, die einen Hundeführerschein vorweisen können. Derzeit prüfen die Juristen der Stadtkämmerei, welche Kriterien der Hundeführerschein erfüllen muss, erklärt Sprecherin Gesine Beste. Grundsätzlich befürwortet das Amt die Idee.

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Auch viele Hundebesitzer wie Ina Holz. „Die Rasse sollte keine Rolle spielen, man sollte auch beim Besitzer ansetzen. Wer sich einen Hund anschafft, sollte den Schein machen“, findet die 24-Jährige Münchnerin, die eine neunjährige Border-Mix Hündin hat und 2009 die „Hundewanderung München“ gegründet hat. Dessen fünfköpfiges Team organisiert seitdem jeden zweiten Sonntag kostenlose Spaziergänge für Zwei- und Vierbeiner im Raum München – das nächste Mal voraussichtlich am 30. Juni (Anmeldung unter www.hundewanderung-muenchen.de). Begegnen ihnen Reiter oder Radler, kommen die vierbeinigen Teilnehmer, die von vornherein sozialverträglich sein müssen, an die Leine.

An die Leine sollen an belebten Münchner Orten auch demnächst alle Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe, das ist eine der wesentlichen Neuerungen der „neuen Münchner Linie“, die das Kreisverwaltungsreferat (KVR) vorbereitet hat und die der Stadtrat am 25. Juni beschließen will: Zwar gelte nach wie vor Freilauf, aber innerhalb des Altstadtringes, in allen Fußgängerzonen, in S- und U-Bahn, auf den Bahnsteigen auf öffentlichen Märkten, bei Veranstaltungen und in der Nähe von Spielplätzen müssen größere Hunde angeleint werden. Speziell nachdem im Sommer 2012 ein Mischlingsrüde eine Zweijährige auf einem Harlachinger Spielplatz ins Gesicht gebissen und dabei schwer verletzt hatte, will sich die Behörde jetzt nicht mehr dem Vorwurf aussetzen, zu wenig zu tun.

Noch 2011 wurden laut KVR Vorfälle nicht statistisch erfasst. 2012 gab es 371 gemeldete Vorfälle (davon 34 „Kampfhunde“, die ohnehin strengeren Regeln unterliegen, 337 andere). 2011 gab es 62 sicherheitsrechtliche Anordnungen, 2012 schon 140 (14 Kampfhunde, 126 andere). Das bedeutet nicht unbedingt, dass mehr Hunde „sicherheitsrechtlich auffällig“ geworden sind, es sind etwa ein Prozent der 32.000 in München gemeldeten Hunde – die Behörde schaut seit einem Jahr genauer hin.

„Doch bislang gab es Kontrollen nur nach Beschwerden und kein wirkliches Außendienstpersonal“, gibt Mattias Rischpler, Sprecher des zuständigen Kreisverwaltungsreferats, zu. „Das stößt logischerweise auf Unverständnis und ist nicht hinnehmbar.“ Im Rahmen der „neuen Linie“ sollen nun sechs Stellen geschaffen werden, davon zwei Kontrolleure, die unterwegs sind in der Stadt, und vier, die sich um die Verwaltung der Beschwerden kümmern. Derzeit werden die Ausschreibungen vorbereitet.
„Sehr positiv überrascht“ von den Hundebesitzern ist Thomas Köster, seit 20 Jahren zuständiger Parkchef im staatlichen Englischen Garten, in dem „seit jeher“ Leinenpflicht gilt, außer in bestimmten Zonen. „Es gibt heute eine neue Generation von Hundehalter, die meisten besuchen Hundeschulen und haben ihr Tier im Griff.“ Vor fünf Jahren habe das noch anders ausgesehen, „damals hatten wir 50 bis 60 Vorfälle im Jahr, vor allem mit Fahrradfahrern.“ 2012 dagegen gab es nur zehn Fälle, jedoch nicht unerhebliche. Hunde ab 50 Zentimeter seien aus seiner Sicht zwar oft keine Gefahr, meint Köster, „aber manche empfinden so einen großen Hund, wenn er einem entgegenläuft, als Bedrohung, das muss der Hundehalter anerkennen.“ Deshalb ist Köster auch für den Hundeführerschein. „Nur wer verantwortungsvoll mit einem Hund umgeht und dies auch offiziell unter Beweis stellt“, so Rainer Schröder vom Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen, wo vergangenes Jahr mehr als 1000 Hundehalter den Hundeführerschein ablegten, „ist keine Gefahr für die Gesellschaft“. Von Michaela Schmid

Was meinen Sie: Sollten Hundehalter zu einer Erziehungsprüfung mit ihrem Tier verpflichtet werden? Stimmen Sie ab unter www.samstagsblatt.de.

Artikel vom 22.06.2013
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