Unfall bei der Testrunde: Wer muss zahlen?

München · Teure Probefahrt

Was tun, wenn es bei der Probefahrt knallt? Der ADAC weiß Rat. 	Foto: ADAC

Was tun, wenn es bei der Probefahrt knallt? Der ADAC weiß Rat. Foto: ADAC

München · Wer ein neues Auto kaufen will, kommt an einer Probefahrt nicht vorbei. Schließlich zeigt sich erst in der Praxis, ob ein Auto hält, was es verspricht. Doch was passiert eigentlich, wenn man genau bei dieser Probefahrt einen Unfall baut?

Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wer haftet für den Schaden?

In der Regel ist auf ein Fahrzeug bei einer Probefahrt eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 1000 Euro abgeschlossen. Der Unfallschaden am eigenen Wagen ist daher versichert, die Selbstbeteiligung muss allerdings der Verursacher bezahlen. Fremdschäden an anderen Autos, Ampeln oder Gartenzäunen übernimmt die Haftpflicht des Händlers.

Was muss ich bei einer Probefahrt beachten?

Wenn man vom Händler nicht auf eine andere Regelung hingewiesen wurde, kann man davon ausgehen, dass der Wagen Vollkasko versichert ist. Und: Wenn der Verkäufer vor der Probefahrt nicht auf eine Selbstbeteiligung hinweist, muss man diese im Schadensfall auch nicht übernehmen. Außerdem sollte man sich vor der Fahrt in die speziellen Handhabungen wie Rückwärtsgang, Handbremse und Beleuchtung einweisen lassen. Denn für Schäden, die auf eine nicht sachgemäße Einweisung zurückzuführen sind, muss der Autofahrer grundsätzlich nicht haften. Aber: Das Auto bei einer Probefahrt niemals von Dritten, sprich Freunden oder Verwandten fahren lassen, sonst kann es Regressforderungen geben.

Gibt es Unterschiede beim Privatkauf?

Wenn man ein Auto von einer Privatperson kaufen möchte und dabei einen Unfall bei der Probefahrt baut, ist die Sachlage anders. Wenn der Besitzer keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, muss man den Schaden am Auto aus eigener Tasche bezahlen. Den Schaden, der bei Dritten entstanden ist, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verleihers. Hat der Verleiher eine Vollkaskoversicherung, muss der Entleiher die Selbstbeteiligung und die Kosten der Höherstufung in der Kfz-Versicherung übernehme

Artikel vom 02.05.2013
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