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Euroumstellung und Steuerfreibeträge »geglättet«
Furcht vor Verteuerung
München · Mit der Euroumstellung 2002 und der Rundung von D-Mark in Euro wird eine stillschweigende Verteuerung befürchtet. Auch auf steuerlichem Gebiet wird es nicht bei den alten Beträgen bleiben.
Der Gesetzgeber hat mit der Bekanntgabe der steuerlich relevanten Beträge schon Ende des letzten Jahres Klarheit geschaffen. Eine exakte Umrechnung mit dem offiziellen Umrechnungskurs von 1,95583 DM für einen Euro würde recht krumme Beträge ergeben.
Die Beträge wurden entsprechend geglättet. Einige Rundungen kommen dem Steuerzahler zu Gunsten, was zu Steuerausfällen von ca. 700 Millionen Mark führen soll. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird beispielsweise 1.044 Euro statt bisher 2.000 DM betragen. Eine korrekte Umrechnung würde nur einen Betrag von 1.022,58 Euro ergeben – somit 21,42 Euro mehr.
Zugunsten der Steuerpflichtigen wurde auch die Höhe des Sparerfreibetrages bei Zinseinahmen mit 1.550 Euro (bisher 3.000 DM) und die Werbungskostenpauschale bei Kapitalvermögen (bisher 100 DM/dann 51 Euro) festgelegt. Dagegen wurde die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne) zum Nachteil der Steuerpflichtigen auf 512 Euro und damit niedriger als bisher festgelegt (1.000 DM zuvor). Wer sich zu den einzelnen Beträgen informieren will, findet diese im Steuer-Euroglättungsgesetz, im Internet unter http://www.bundesfinanzhof.de abrufbar.
Arbeitnehmer mit weiteren Fragen dazu können sich im Rahmen einer Mitgliedschaft an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
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