Das Aussetzen eines Haustieres ist strafbar – auch wenn dies vor dem Tor des Tierheims geschieht! Der Tierschutzverein hat in Perlas Fall Anzeige erstattet und bittet um Zeugenhinweise: Wer hat in der Nacht zum Freitag, 21. März, oder an jenem frühen Morgen in der Riemer Straße verdächtige Beobachtungen gemacht oder erkennt die Katze und kann Hinweise geben, die zum Halter bzw. der Halterin führen? Zeugen werden gebeten, sich mit Informationen an die nächste Polizeidienststelle zu wenden. Um Taten wie diesen entgegenzuwirken, fordern Tierschützer schon seit langem eine bundesweite Katzenschutzverordnung, die Halter zur Kennzeichnung und Registrierung sowie bei Haltung mit Freigang zur Kastration ihrer Katzen verpflichtet. Dennoch ist eine solche Regelung in der Neuauflage des Bundes-Tierschutzgesetzes derzeit nicht vorgesehen.