Ein Erfolg für die Bürgerinitiative in der Lindenschmitstraße 25: Der Hinterhof darf vorerst nicht bebaut und die dortigen alten Bäume dürfen nicht gefällt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde eines Naturschutzverbandes im Eilverfahren stattgegeben. Der Senat stellte fest, dass das Bauvorhaben der geplanten „Townhäuser” sich nicht in die nähere Umgebung einfügt. Es gebe daher keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung - infolgedessen dürfen auch keine Bäume gefällt werden.
Die Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Sie könnte auch für andere Nachverdichtungsprojekte eine Signalwirkung haben.