Veröffentlicht am 01.09.2026 17:59

Stadt muss Bier-to-go-Verbot nach 22 Uhr durchsetzen – Kioskbetreiber ziehen Klage zurück

Die Gegend rund um die Universität ist ein beliebtes Ausgehziel von jungen Leuten. Lautstarkes Feiern mit Bier, das in Spät-Kiosken gekauft und auf der Straße konsumiert wird, hat jedoch zu Ärger mit den Anwohnern geführt.  (Foto: mha)
Die Gegend rund um die Universität ist ein beliebtes Ausgehziel von jungen Leuten. Lautstarkes Feiern mit Bier, das in Spät-Kiosken gekauft und auf der Straße konsumiert wird, hat jedoch zu Ärger mit den Anwohnern geführt. (Foto: mha)
Die Gegend rund um die Universität ist ein beliebtes Ausgehziel von jungen Leuten. Lautstarkes Feiern mit Bier, das in Spät-Kiosken gekauft und auf der Straße konsumiert wird, hat jedoch zu Ärger mit den Anwohnern geführt. (Foto: mha)
Die Gegend rund um die Universität ist ein beliebtes Ausgehziel von jungen Leuten. Lautstarkes Feiern mit Bier, das in Spät-Kiosken gekauft und auf der Straße konsumiert wird, hat jedoch zu Ärger mit den Anwohnern geführt. (Foto: mha)
Die Gegend rund um die Universität ist ein beliebtes Ausgehziel von jungen Leuten. Lautstarkes Feiern mit Bier, das in Spät-Kiosken gekauft und auf der Straße konsumiert wird, hat jedoch zu Ärger mit den Anwohnern geführt. (Foto: mha)

Ob es in Hawaii nun Bier gibt oder nicht, wie der alte Volksfest-Hit erzählt, kann hier nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Fest steht aber, dass von Spät-Kiosken im Univiertel nach 22 Uhr kein Gerstensaft-to-go mehr verkauft werden darf. Der „Spätistreit” (die Wochenanzeiger berichteten: wochenanzeiger.de/spaetistreit-im-univiertel-stadt-greift-ein-und-rudert-wieder-zurueck/cnt-id-ps-e170a99b-3630-4b04-b405-4d521653fd9d und wochenanzeiger.de/anwohner-vs-gastro-spaetistreit-geht-in-neue-runde/cnt-id-ps-dc2da001-74e1-47dd-9f79-118c1eb90fd2) dauert bereits mindestens seit 2025. Damals gab es zum ersten Mal ein Bier-to-go-Verkaufsverbot nach 22 Uhr für bestimmte Kioske, die maßgeblich zur Ruhestörung durch trinkende Konsumenten beitrugen.

Gleiches Recht für alle

Als sich nach einer Rücknahme des Verbots durch Bürgermeister Dominik Krause aus sozialen Gründen keine Besserung zeigte, wurde es wieder eingeführt. In der Folge klagten Kioskbesitzer dagegen. Ende Juni hat das Verwaltungsgericht in einem Fall entschieden, dass der betroffene Betrieb nach 22 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr zum Mitnehmen verkaufen darf. Da die Stadt verpflichtet ist, bei allen Betrieben die gleichen Regeln durchzusetzen, gilt das Bier-to-go-Verkaufsverbot nach 22 Uhr ab Freitag, 4. September, wieder für alle betroffenen Kioske.

Zwei Kioskbetreibe, die gegen das nächtliche Bierverkaufsverbot geklagt hatten, haben ihre Klagen zurückgenommen. Sie akzeptieren damit die Bescheide der Landeshauptstadt, die ihnen den nächtlichen Bierverkauf untersagten.

Rücksichtnahme ist gefordert

Auch diesen Sommer haben sich wieder Anwohner über die Begleiterscheinungen des Feierns im Univiertel beschwert: nächtlicher Lärm, Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben auf den Gehwegen sind für sie nicht hinnehmbar. Die Stadt hofft, dass sich die Situation nun verbessert. „Ich habe mich sehr dafür stark gemacht, dass im Univiertel ein gutes Miteinander zwischen Anwohnern, Kioskbetreibern und Feiernden gelingt”, sagt Oberbürgermeister Dominik Krause: „Die Situation für die Anwohnenden hat sich zuletzt leider nicht verbessert. Lärm, Müll und Verunreinigungen belasten die Menschen im Viertel. Inzwischen liegt ein Gerichtsurteil gegen einen konzessionierten Betrieb vor, der nun den Verkauf von alkoholischen Getränken to go nach 22 Uhr beenden muss. Das Gericht hat uns als Stadt aufgefordert, im Rahmen der Gleichbehandlung für einen einheitlichen Vollzug im Univiertel zu sorgen. Dem kommen wir nach. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es wichtig ist, in einer Großstadt Freiräume für junge Menschen zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme muss dabei immer das Grundgebot sein.”

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