Bild
Bild
Veröffentlicht am 30.04.2025 12:09

Polizei appelliert: Freinacht ist kein Freifahrtschein


Von red
Vermeintliches kulturelles Brauchtum wie die Freinacht (auf den 1. Mai) ist kein Freifahrtschein für Straftaten, teilt die Münchner Polizei mit. (Symbolbild: mha)
Vermeintliches kulturelles Brauchtum wie die Freinacht (auf den 1. Mai) ist kein Freifahrtschein für Straftaten, teilt die Münchner Polizei mit. (Symbolbild: mha)
Vermeintliches kulturelles Brauchtum wie die Freinacht (auf den 1. Mai) ist kein Freifahrtschein für Straftaten, teilt die Münchner Polizei mit. (Symbolbild: mha)
Vermeintliches kulturelles Brauchtum wie die Freinacht (auf den 1. Mai) ist kein Freifahrtschein für Straftaten, teilt die Münchner Polizei mit. (Symbolbild: mha)
Vermeintliches kulturelles Brauchtum wie die Freinacht (auf den 1. Mai) ist kein Freifahrtschein für Straftaten, teilt die Münchner Polizei mit. (Symbolbild: mha)

In der Nacht auf Donnerstag, 1. Mai, wird von einigen Personen die „Freinacht” gefeiert. Diese Nacht wird vor allem von Jugendlichen häufig dazu genutzt, um nach Einbruch der Dunkelheit in Gruppen unterwegs zu sein. Dabei werden zum Teil vermeintliche Späße gemacht, die andere gefährden und auch strafrechtlich relevant sein können, wie die Münchner Polizei mitteilt.

Brennende Mülltonnen, besprühte Verkehrszeichen oder beschmierte Hauswände sind jedoch kein „Spaß”, sondern beschädigen fremdes Eigentum - oder gefährden sogar Leib und Leben anderer. Die Münchner Polizei appelliert daher auch heuer wieder an die Vernunft der feiernden Jugendlichen in Stadt und Landkreis - denn vermeintliches kulturelles Brauchtum ist kein Freifahrtschein für Straftaten.

north