Veröffentlicht am 10.07.2026 10:13

Neue Bodenrichtwerte erhältlich

Der Gutachterausschuss des Landkreises Starnberg hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 veröffentlicht. Die aktuelle Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ab sofort kostenfrei eingesehen oder kostenpflichtig als schriftliche Einzelauskunft erworben werden. Ab 15. Juli liegen sie für einen Monat auch bei den Gemeinden zur Einsichtnahme aus oder können über www.lk-starnberg.de/gutachterausschuss abgerufen werden.

Mehr Fälle als Grundlage

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte von Grundstücken in der Bodenrichtwertzone und dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
Für die aktuelle Auswertung des Grundstücksmarktes waren als Grundlage mehr Verkaufsfälle aus 2024 und 2025 vorhanden als in der vorherigen Periode.

Die Tendenz der Bodenrichtwerte für Wohnbauland pro Quadratmeter ist im Durchschnitt für den gesamten Landkreis um ca. 5,5 Prozent rückläufig. In einigen Lagen, wie beispielsweise an den kleineren Seen, wurde dagegen Stabilität oder sogar eine Steigerung der Kaufpreise für die Bodenrichtwerte festgestellt.

Im gewerblichen Bereich ergaben sich hingegen deutliche Steigerungen der Bodenrichtwerte. Das Moosaik in Starnberg (zwischen der Petersbrunner Straße und der Moosstraße) wird als urbanes Gebiet mit dem Nutzungsmix Wohnen, Arbeiten und Freizeit eine neue Bodenrichtwertzone darstellen.

Im landwirtschaftlichen Bereich zeigte sich bei der Auswertung der Kauffälle eine Stagnation der Preise, wodurch sich die Richtwerte fortschreiben ließen. Die Bodenrichtwertzonen der landwirtschaftlichen Werte sind in den nord-östlichen Landkreis und in den nord-westlichen / südlichen Landkreis aufgeteilt.
Für forstwirtschaftliche Flächen wird für den Landkreis Starnberg ein Bodenrichtwert ohne Bestockung ausgewiesen.
Antragsformulare, Erläuterungen, Gebühren und weitere Informationen sind unter www.lk-starnberg.de/gutachterausschuss zu finden.

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