Im Zeitraum zwischen Freitag, 13. Februar, und Sonntag, 15. Februar, findet in München die 62. Munich Security Conference (MSC) statt. Die Veranstaltungsörtlichkeit ist das Hotel „Bayerischer Hof” am Promenadeplatz. Ergänzend fungiert das Hotel „Rosewood Munich” in unmittelbarer Nachbarschaft als zusätzlicher Veranstaltungsort für die MSC.
An der Sicherheitskonferenz werden wieder zahlreiche Staats- und Regierungschefs sowie weitere hochrangige Persönlichkeiten aus Politik, Militär sowie von internationalen Organisationen teilnehmen. Dem Polizeipräsidium München liegen aktuell keine konkreten Gefährdungserkenntnisse zur MSC und den im Umfeld stattfindenden Versammlungen und Veranstaltungen vor. Aufgrund der weltpolitischen Lage wird jedoch nach wie vor von einer erhöhten abstrakten Gefährdung ausgegangen.
Von der Landeshauptstadt München wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die von Freitag, 13. Februar, 5 Uhr bis einschließlich Sonntag, 15. Februar, 15 Uhr im Umfeld der beiden Hotels „Bayerischer Hof” und „Rosewood Munich” zwei Sicherheitsbereiche ausweist. Im inneren Sicherheitsbereich (Sicherheitsbereich A) der sich rund um den Promenadeplatz erstreckt, ist der Zutritt ausschließlich mit einer entsprechenden Akkreditierung möglich.
Im äußeren Sicherheitsbereich (Sicherheitsbereich B) haben in diesem Zeitraum nur speziell akkreditierte Personen oder Personen, welche ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Zugang. Hierfür werden für Anwohner und Kunden, der am Promenadeplatz gelegenen Geschäfte, entsprechende Korridore eingerichtet, die ohne Akkreditierung betreten werden können.
Die beiden Sicherheitsbereiche umfassen folgende Straßen: Karmeliterstraße – Promenadeplatz – Prannerstraße – Kardinal-Faulhaber-Straße – Hartmannstraße sowie Teile der Pacellistraße, der Maffeistraße, der Salvatorstraße und des Salvatorplatzes.
Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde für den Zeitraum von Donnerstag, 12. Februar, 7 Uhr bis Sonntag, 15. Februar, 19 Uhr, ein Flugbeschränkungsgebiet über der Münchner Innenstadt erlassen. Von dieser Regelung sind auch alle unbemannten Luftfahrtsysteme (sogenannte Drohnen) erfasst. Eine entsprechende Überwachung dieses Verbotes obliegt den polizeilichen Einsatzkräften. Ein Verstoß gegen die Flugbeschränkung hat eine Strafanzeige zur Folge. Zudem muss mit der Sicherstellung der Drohne gerechnet werden.
Im Zusammenhang mit der MSC wurden im Zeitraum zwischen 12. und 15. Februar eine Vielzahl von Versammlungen angezeigt. Am Samstag, 14. Februar, ist dabei der versammlungsstärkste Tag zu erwarten. Die Örtlichkeiten, an denen diese Versammlungen durchgeführt werden, befinden sich zum überwiegenden Teil in der Münchner Innenstadt.
Zur Bewältigung der gesamten Einsatzlage wird das Polizeipräsidium München mit bis zu 5.000 Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz sein. Wie in den vergangenen Jahren wird die Münchner Polizei dabei durch Polizeieinheiten aus mehreren Bundesländern unterstützt.