Mayring-Stiftung Apothekarium staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die Mayring-Stiftung Apothekarium mit Sitz in Neubiberg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Damit ist für die Stiftungsbehörde ein kleines Jubiläum verbunden - handelt es sich doch um die 2000. aktive Stiftung mit Sitz im Regierungsbezirk Oberbayern.

Pharmazeutisches Kunsthandwerk

Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung. Die Stiftung führt außerdem das Museum Apothekarium in der ehemaligen Hubertus-Apotheke in Neubiberg, in dem pharmazeutisches Kunsthandwerk aus früherer Zeit ausgestellt wird und regelmäßige Veranstaltungen zu verschiedensten Themen stattfinden. Errichtet haben die Stiftung Gabriele und Ulrich Mayring. Nähere Informationen können etwa dem Internetauftritt unter www.apothekarium.de entnommen werden.

Im Jahr 2025 hat die Regierung von Oberbayern insgesamt 59 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Die Gesamtzahl der Ende 2025 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen, nicht-kirchlichen Stiftungen ist auf rund 4.700 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit in der Spitzengruppe. Die Zahlen der überwiegend gemeinnützigen Stiftungen belegen, dass bürgerschaftliches Engagement und die Bereitschaft, private Vermögenswerte zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen, nach wie vor eine große Rolle spielen.

Zwecke sind äußerst vielfältig

Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales - die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind vielfältig. Eine Stiftung ist ein Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge - nach Abzug aller Kosten - in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.

Wer selbst eine Stiftung gründen möchte, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.

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