Veröffentlicht am 19.12.2025 12:02

Kulturgut bewahren – auf Feuerwerk verzichten

Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel rund um alle bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Raketen, Böller und Funkenflug, insbesondere auch die Verwendung von sogenannten chinesischen Himmelslaternen, erhöhen die Brandgefahr und gefährden die historischen Gebäude erheblich. Unter der Adresse schloesser.bayern.de/deutsch/aktuell/aktuell/silvester.htm findet man eine detaillierte Übersicht aller Regelungen.

Auch an die Tiere denken

Zahlreiche Schlossparks stehen zudem unter Natur- oder Landschaftsschutz. Die weitläufigen Parkanlagen sind wichtige Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Lärm, Lichtblitze und Rauchentwicklung durch Feuerwerk führen bei Tieren zu erheblichem Stress, zu Desorientierung und Fluchtreaktionen, die insbesondere in der winterlichen Jahreszeit gravierende Folgen haben können.

Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet alle Bürger eindringlich, sich an die Regelungen zu halten und außerdem mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden. Die Verwaltung wünscht allen Besuchern der bayerischen Schlösser, Gärten und Seen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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