Die Stadtkämmerei erinnert an die Fälligkeit der Grundsteuer für Jahreszahler sowie die Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer für das Besteuerungsjahr 2026. Beide sind bis spätestens Mittwoch, 1. Juli, zu entrichten. Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte 13-stellige Kassenkonto-Nummer beziehungsweise Vertragsgegenstands-Nummer anzugeben.
Alternativ kann der Stadtkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Unter der Adresse www.muenchen.de/sepa kann ein SEPA-Lastschriftmandat auch online erteilt werden.
Die Stadt München bedankt sich für eine pünktliche Zahlung, denn diese trägt dazu bei, dass die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürger auch weiterhin erfüllt werden können.
Die Steuern können auf folgende Konten der Stadtkämmerei überwiesen werden: