Veröffentlicht am 15.01.2026 15:48

Erste Fahrstunde unter Drogen: 22-Jähriger muss Geldbuße zahlen

Am Dienstag, 13. Januar, gegen 11.15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte der Verkehrspolizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf der Moosacher Straße einen Fahrschul-Pkw. Der 22-jährige Fahrschüler absolvierte gerade seine erste praktische Fahrstunde unter Anleitung der Fahrlehrerin. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten bei dem Fahrschüler drogentypische Auffälligkeiten fest.

Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv auf THC, worauf die Polizeibeamten eine Blutentnahme anordneten. Den Pkw musste die Fahrlehrerin anschließend selbst zur Fahrschule zurückfahren. Neben einer Unterbrechung der Fahrschulausbildung muss der 22-Jährige nun mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Punkt im Fahreignungsregister und auch mit einer Sperre für die Erlangung der Fahrerlaubnis rechnen.

Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Konsum bestimmter Betäubungsmittel zwar legal ist. Das Führen von Kraftfahrzeugen ist unter Einfluss von solchen Betäubungsmitteln aber definitiv immer verboten.

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