Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg weist auf das Fristende für Anträge auf Förderung im ersten Halbjahr bis 24. April hin. „Wer als gemeinnützige Vereinigung in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales oder Sport tätig ist, könne auf die finanzielle Unterstützung bei der Verwirklichung ihrer Projekte durch die Bürgerstiftung hoffen“, betont Geschäftsführer Johann Oberhofer. Das nötige Antragsformular mit allen Erläuterungen ist unter www.buergerstiftung-starnberg.de zu finden. In der Vorstands- und Kuratoriumssitzung Anfang Mai wird über die Vergabe der Mittel für das erste Halbjahr 2026 entschieden werden.